Die Berner Kantonalbank muss für unversteuerte Vermögenswerte deutscher Kunden fast eine Million Franken den dortigen Behörden bezahlen.

Die BEKB hat mit den Justizbehörden in Köln eine einvernehmliche Einigung erzielt und leistet eine einmalige Zahlung von 900'000 Euro (945'000 Franken) im Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden, wie einer Mitteilung vom Montagabend zu entnehmen ist.

Der Entscheid hat Rechtskraft für alle Bundesländer Deutschlands und bringt die angestrebte Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende sowie Aktionärinnen und Aktionäre mit sich, wie das Institut mitteilte. Die Vereinbarung hat keinen negativen Einfluss auf das Geschäftsergebnis des laufenden Jahres. Die Aufwendungen sind durch Rückstellungen vollumfänglich gedeckt, wie weiter zu erfahren war.