Die UBS sagt ihre physische Generalversammlung von Ende April ab. An der Dividendenzahlung hält die Grossbank fest.
Die UBS wird in ihre Generalverammlung vom 29. April online durchführen. Aufgrund des Coronavirus und den behördlich verordneten Massnahmen sei keine physische Teilnahme an der Generalversammlung möglich, teilte die UBS am Montag mit.
Die Aktionäre ruft die Grossbank auf, ihre ihre Stimme dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Der «Lockdown» im Zuge der Corona-Pandemie gilt vorläufig allerdings nur bis zum 19. April.
Frankreich-Fall wird bei Entlastung ausgeklammert
Wie bereits mitgeteilt, beantragt die UBS für das Geschäftsjahr 2019 eine ordentliche Dividende von 0,73 Dollar (brutto) in bar pro Aktie. Die Finma hat Banken und Versicherer mehrmals aufgefordert, vorsichtig mit Ausschüttungen und Aktienrückkaufprogrammen umzugehen.
David Sidwell, Isabelle Romy und Robert Scully stehen nicht mehr zur Wiederwahl in den Verwaltungsrat. Mark Hughes und Nathalie Rachou sind zur Neuwahl vorgeschlagen.
Die UBS hat unter anderem auch die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2019 traktandiert, die aber unter Ausklammerung aller Themen mit Bezug zur grenzüberschreitenden Angelegenheit in Frankreich.
Im vergangenen Jahr hatten die Aktionäre der UBS-Führung die Décharge verweigert.