Als wenn man nach Luft greifen würde: Die Bundesanwaltschaft hat bei der Verfolgung des Deutschen Financiers erneut eine Schlappe erlitten. Kommt Florian Homm in der Schweiz straflos davon?

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ist mit der letzten Februar gegen Florian Homm eingereichten Anklage aufgelaufen. Wie die «NZZ» (Artikel bezahlpflichtig) schreibt, hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Anklageschrift gegen den schillernden Deutschen Financier zurückgewiesen.

Wie auch finews.ch berichtete, wirft die Bundesanwaltschaft dem 59-Jährigen gewerbsmässigen Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, qualifizierte Geldwäscherei und Urkundenfälschung vor. Damit droht dem «Phantom» Homm, der sich nach Jahren der Flucht als tiefgläubiger Christ, Buchautor und Börsenguru neu erfand, in der Schweiz langjährige Haft.

Unpräzise Vorwürfe

Mit Homm war zudem seine mutmassliche Schweizer Connection angeklagt – ein Treuhänder und zwei Ex-Kader der Zürcher Leodan Bank, die 2016 ihren Betrieb einstellte. Die Anklage, hinter der Staatsanwältin Graziella De Falco steht, war schon 2016 erwartet worden.

Wie es weiter hiess, sparte das Bundesstrafgericht nun nicht an Kritik an der Arbeit der Ermittler. Die Anklageschrift sei stellenweise unpräzise formuliert, was die Angeklagten in ihrer Verteidigung beschränke und damit Anklagegrundsätze verletze, so die Richter. Die Beweisführung ist ausserordentlich komplex. Allein die Anklageschrift umfasst 275 Seiten.

60 Millionen Dollar blockiert

Die Ermittler prüfen nun das weitere Vorgehen und könnten laut dem Bericht eine Beschwerde gegen die Rückweisung einreichen. Doch die Uhr tickt für die Bundesanwaltschaft. Ab 2020 könnten die ersten der mutmasslichen Vermögensdelikte aus den Nullerjahren verjähren, was wiederum den Geldwäscherei-Vorwürfen gegen Homm den Boden entzöge.

Damit stellt sich auch die Frage, was mit rund 60 Millionen Dollar an Vermögenswerten geschieht, welche die schweizerische Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen bei Schweizer Banken und Stiftungen in Liechtenstein einfrieren liess. Diesen «Schatz» beanspruchen Homm, aber auch gegen ihn vorgehende Ex-Investoren für sich.