Morgan Stanley (Switzerland) büsst für Altlast

Die Bundesanwaltschaft schliesst eine Untersuchung gegen Morgan Stanley mit einem Strafbefehl ab. Hintergrund ist das Waschen von Geldern, mit denen der ehemalige griechische Verteidigungsminister bestochen wurde. Die Busse beträgt 1 Million Franken.

Die Bundesanwaltschaft hat gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag ihre Strafuntersuchung gegen Morgan Stanley (Switzerland) mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Darin stellt sie fest, dass Morgan Stanley (Switzerland) bzw. das Vorgängerunternehmen Bank Morgan Stanley (Switzerland) «bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen traf, um zu verhindern, dass einer ihrer Kundenberater im Jahr 2010 qualifizierte Geldwäscherei betreiben konnte».

Die betroffenen Vermögenswerten stammten ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland. Die Busse für Morgan Stanley (Switzerland) beläuft sich auf 1 Million Franken (plus Verfahrenskosten).

Bestechung und Nepotismus

Aus Untersuchungen der griechischen Strafverfolgungsbehörden gehe hervor, dass der ehemalige griechische Verteidigungsminister Apostolos-Athanasios Tsochatzopoulos und Verbündete Schmiergelder entgegengenommen und diese im Nachgang gewaschen hätten, schreibt die Bundesanwaltschaft. Ein Teil dieser Bestechungsgelder sei dann auf Konten eines Strohmanns und Cousins von Tsochatzopoulos in der Schweiz bei der Bank Morgan Stanley (Switzerland) geflossen.

Das entsprechende Strafverfahren gegen den betreffenden Kundenberater eröffnete die Bundesanwaltschaft 2014. Der Vorwurf lautet, dass er von 1999 bis 2012 vorsätzlich die Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten aus den Bestechungszahlungen an Tsochatzopoulos vereitelt und sich damit der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gemacht hat.

Teilweiser Freispruch dank «in dubio pro reo»

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach den Kundenberater  2019 erstinstanzlich wegen qualifizierter Geldwäscherei schuldig.

In zweiter Instanz wurde der Kundenberater 2023  von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts unter anderem in dubio pro reo von den Vorwürfen vor Juli 2010 freigesprochen. Für vier Transaktionen im Juli und August 2010 wurde der Kundenberater der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gesprochen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Verfahren gegen den Kundenberater aktuell vor Bundesgericht hängig ist.

In Anbetracht der Akten der Strafuntersuchung gegen den Kundenberater und des erstinstanzlichen Urteils eröffnete die Bundesanwaltschaft 2020 eine Strafuntersuchung gegen Morgan Stanley (Switzerland) – wegen des Verdachts der Strafbarkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit den «Anlasstaten» des Kundenberaters. Morgan Stanley (Switzerland) hatte die noch bestehenden Verpflichtungen der Vorgängerorganisation übernommen, verfügt jedoch nicht über eine Banklizenz.

Compliance hat Angaben des Kundenberater nicht angemessen hinterfragt

Die Bundesanwaltschaft ist nun zum Schluss gekommen, dass das Institut «nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren traf, um die qualifizierte Geldwäscherei durch den Kundenberater zu verhindern». Die Bank habe es insbesondere versäumt, die irreführenden und täuschenden Angaben des Anlasstäters gegenüber der eigenen Compliance angemessen zu hinterfragen. Deshalb wurde der Strafbefehl wegen Verantwortlichkeit des Unternehmens erlassen.

Morgan Stanley (Switzerland) hat auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl verzichtet, womit dieser nun rechtskräftig geworden ist.