Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat den deutschen Financier Florian Homm und seine mutmassliche Connection in der Schweiz angeklagt. Doch ein allfälliger Prozess droht ohne ihn stattzufinden.
Bereits im Jahr 2016 war mit einer Anklage der Schweizer Bundesanwaltschaft gerechnet worden. Nun hat es fast drei Jahre länger gedauert, bis die Behörde losschlägt: Wie die «Luzerner Zeitung» berichtete, haben die Strafverfolger des Bundes Anklage gegen den deutschen Financier und früheren Hedgefonds-Manager Florian Homm erhoben.
Der 59-Jährige muss sich demnach vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung, qualifizierter Geldwäscherei und Urkundenfälschung verantworten, wie es weiter giess. Damit droht dem «Phantom» Homm, der sich nach Jahren der Flucht als tiefgläubiger Christ und Buchautor wieder erfand, in der Schweiz langjährige Haft.
Schweizer Bank für inkriminierte Vermögen gegründet?
Die Ermittler der Bundes unter der Führung Staatsanwältin Graziella De Falco haben derweil nicht nur Homm angeklagt, sondern auch seine mutmassliche Schweizer Connection. Laut dem Zeitungsbericht handelt es sich dabei um zwei frühere Mitarbeitende der Zürcher Bank Leodan, die 2016 ihren Betrieb einstellte. Ebenfalls angeklagt wurde ein ehemaliger Schweizer Treuhänder.
Laut der Bundesanwaltschaft wurde Leodan – beziehungsweise die PHZ Privat- und Handelsbank Zürich, wie das Institut früher hiess – teils auf dem Grundstock der inkriminiert Homm-Vermögen gegründet und weiter dazu genutzt, Gelder des Deutschen zu verwalten.
Vorwurf: 260 Geldwäscherei-Handlungen zwischen 2005 und 2011
Laut der Anklage stammen jene Vermögen aus den Nullerjahren. Damals drehte Homm als Gründer des Hedgefonds Absolute Capital Management Holdings (ACMH) ein grosses Rad und zählte auch Schweizer Banken zu seinen Investoren. In dieser Zeit soll er – auch zulasten der eigenen ACMH – über 170 Millionen Dollar ertrogen und in die Schweiz transferiert haben. Darüber hinaus werden dem Angeklagten rund 260 Geldwäscherei-Handlungen in der Schweiz zwischen 2005 und 2011 vorgeworfen.
Nach hochkomplexen Ermittlungen, die Rechtshilfegesuche an über 20 Staaten erforderten, beschlagnahmte die Bundesanwaltschaft schliesslich Vermögenswerte von mehr als 45 Millionen Franken sowie mehrere Immobilien in der Schweiz und in Spanien.
Damoklesschwert USA
Diese Gelder will Homm zurückhaben, wie er einst gegenüber finews.ch schilderte. Darum dürfte auch er Interesse an einer Beilegung des Schweizer Komplexes haben. Denn käme er insbesondere beim Vorfwurf der Geldwäsche davon, gäbe es für die Bundesanwaltschaft wenig Grund, die Summen weiter zu blockieren. Allerdings haben auch Investoren rund um den Hedgefonds ACMH Forderungen bezüglich dieser Gelder erhoben.
Ob Homm zum Prozess in die Schweiz reist, ist allerdings offen. Es darf davon ausgegangen werden, dass er Deutschland derzeit nicht verlassen kann. Denn neben den Strafverfolgern der Schweiz wird er auch von den USA gesucht, wo ihm nach eigenen Aussagen «225 Jahre Knast» drohen. Auch wenn er von der Schweiz für den Prozess freies Geleit zugesichert bekäme, ist unklar, wie die Amerikaner reagierten.
Drohende Verjährung
Derweil ist der Bundesanwaltschaft ebenfalls daran gelegen, möglichst rasch ein erstinstanzliches Urteil gegen Homm zu erreichen. Denn ab 2020 könnten die ersten der mutmasslichen Vermögensdelikte aus den Nullerjahren verjähren, was wiederum den Geldwäscherei-Vorwürfen Boden entzöge. Der Prozess könnte dennoch erst nächstes Jahr beginnen, wie Recherchen ergeben haben. So muss sich etwa die Verteidigung in die mehrere Hundert Seiten starke Anklageschrift einlesen.