Nachdem die UBS in Italien den Steuerstreit beigelegt hat, könnte es nun früheren Kunden der Schweizer Grossbank an den Kragen gehen. Die Italiener greifen dabei zu einem Mittel, das sie davor noch nicht angewandt haben.
Es ist eine Premiere: Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EstV) ist eine Gruppenanfrage aus Italien eingegangen. Gemäss einer Veröffentlichung im Bundesblatt von gestern Dienstag will die Agenzia delle Entrate Auskunft zu denjenigen UBS-Kunden, die in den Jahren 2015 und 2016 trotz einer entsprechenden Aufforderung von der UBS ihre Steuerkonformität nicht belegten. Da die Bank bei ihren Kunden auf Konformität drängt, dürften diese aktuell nicht mehr Kunden des Instituts sein.
Die UBS konnte sich im Juni in Italien auf einen Vergleich einigen. Die Bank bezahlte 101 Millionen Euro und konnte damit mögliche Ansprüche der dortigen Behörden wegen Steuervergehen der Bank abgelten.
Bald auch Kunden anderer Banken im Visier?
Die Anfrage an die EstV ging allerdings schon vorher ein, im Dezember 2018. Wie der «Tages-Anzeiger» (Artikel bezahlpflichtig) schrieb, dürfte es sich dabei um einen Pilotversuch handeln. Falls dieser erfolgreich ist, werden die Italiener voraussichtlich auch Kundendaten anderer Banken anfragen.
Im Unterschied zum kontroversen Gesuch aus Frankreich, dem das Bundesgericht letzten Monat stattgegeben hat, basiert die Anfrage aus Italien auf klaren Kriterien. Von der UBS ist denn auch keine Gegenwehr zu erwarten. Gegen die Datenlieferung an Frankreich war die Bank vor Gericht gezogen.