Die Privatbank Berenberg ist vom Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung reingewaschen – die Schweizer Tochter wird hingegen eine Busse bezahlen müssen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen Führungskräfte der Privatbank Berenberg wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingestellt. Ein Sprecher des Instituts bestätigte dies zu einem Bericht im deutschen «Manager Magazin». Er wollte sich aber nicht zu Details äussern.
Das Magazin hatte berichtet, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen sowohl gegen das Hamburger Stammhaus als auch gegen die Luxemburger Tochter eingestellt hat.
Gegen die Schweizer Tochter der Berenberg Bank laufe ein weiteres Verfahren.
Gewinne abliefern
Auch dort sei eine Einstellung wahrscheinlich, allerdings gegen die Zahlung einer Geldbusse von mehreren hunderttausend Euro. Darüber hinaus müsse die Bank wohl Gewinne von bis zu 4 Millionen Euro, die sie mit Geschäften in der Schweiz erzielt habe, an die Staatskasse zahlen.
Die Berenberg Bank war durch die Enthüllungen über die «Panama Papers» aus der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt: Sie soll dort 13 Briefkastenfirmen vermittelt und 76 Konten eingerichtet haben.
Berenberg (Schweiz): Beihilfe zur Steuerhinterziehung
In einem finews.ch zugesandten Statement präzisierte die Bank, bei den Ermittlungen gegen die Berenberg Bank (Schweiz) gehe es um Altfälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die überwiegend die Jahre 2004 bis 2011 betreffen.
Sie stünden nicht im Zusammenhang mit in den Panama Papers genannten Gesellschaften. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Berenberg Bank (Schweiz) keine Gesellschaftsgründungen von Offshore-Gesellschaften anbot oder veranlasste.