Jezt kommt Bewegung ins amerikanische Steuerprogramm: Bereits haben zehn Banken ihre Bussen bezahlt. Auffällig dabei: Strafbeurteilung und Höhe der Busse schwanken erheblich. Ein Überblick.
Nach der UBS, der Bank Wegelin und der Credit Suisse, die in der Kategorie 1 waren, haben nun sieben Schweizer Banken der Kategorie 2 des US-Steuerprogramms ihr Strafmass erhalten und die Bussen wohl zum Teil auch bereits bezahlt.
In den Urteilen des US-Justizdepartements ist jeweils recht detaillliert beschrieben, auf welche illegale Art und in welchem Umfang die jeweiligen Banken ihre Geschäftsbeziehungen mit US-Kunden unterhielten.
Aus den Angaben zur Höhe der verwalteten Vermögen der US-Kunden ist aber teils nicht klar ersichtlich, ob es sich dabei ausschliesslich um unversteuerte Gelder handelte. In der Tabelle beziehen sich die Angaben zur UBS beispielsweise auf unversteuerte Vermögen.
*Soweit bekannt aus Angaben des US-Justizdepartements
So viel lässt sich anhand der Angaben des US-Justizdepartements interpretieren:
1. Die US-Justiz wendet keinen einfachen Schlüssel zur Berechnung der Bussenhöhe an. Denn die Höhe des Strafmasses im Vergleich zu den verwalteten Vermögen variiert beträchtlich.
2. Bekannt ist, dass das US-Justizdepartement eine Gewichtung einzelner strafrelevanter Faktoren vornimmt, um die Höhe der Busse festzulegen. Diese Faktoren sind entgangene Steuereinnahmen, das Ausmass des illegalen Gebarens, das Ausmass der Mitwisser- und Mittäterschaft des Bankenmanagements und die Kooperation der Bank bei den Ermittlungen.
3. Am härtesten bestraft wurde bislang die Zuger Medibank. Sie verwaltete mit 8,6 Millionen Franken eine relativ unbedeutende Summe an US-Geldern. Doch zahlte sie darauf rund 10 Prozent Busse, nämlich 826'000 Franken. Ein Grund dafür: Die Bank hatte nach 2008, als die Ermittlungen der US-Behörden aufgenommen worden waren, aktiv US-Kunden der UBS angeworben.
Medibank hatte zu diesem Zweck auch einen Kundenberater der UBS übernommen. Sie hat Post ihrer US-Kunden zurückgehalten und Nummernkonti zur Verschleierung der Identität unterhalten. Das waren gängige Methoden auch bei anderen Schweizer Banken, ihre US-Kunden vor dem amerikanischen Fiskus geheim zu halten. Doch nicht alle wurden so hart bestraft wie die Medibank.
4. Denn die LBBW (Schweiz) hatte ebenfalls nach 2008 US-Kunden mit nicht deklarierten Vermögen angenommen, viele von ihnen kamen von der UBS und der Credit Suisse. Dennoch muss die LBBW (Schweiz) – ihre Kundenvermögen hat inzwischen die Notenstein Privatbank übernommen – nur 34'000 Dollar Busse zahlen. Das ist der 3794. Teil der verwalteten US-Vermögen.
5. Auf rund 1 Prozent der verwalteten US-Vermögen wurde die Busse für die Société Générale Private Bank festgesetzt. Dabei hatte die Bank eigens einen Manager eingestellt, der Schattenkonstrukte für die US-Kunden erstellte und unterhielt. Die Vadian Bank wiederum nutzte Codes, um mit ihren US-Kunden zu kommunizieren. Die Höhe ihrer Busse belief sich auf knapp 5 Prozent ihrer verwalteten Vermögen von 76 Millionen Franken.
6. Der Verlauf der Verhandlungen zwischen den einzelnen Banken und den US-Staatsanwälten dürfte darum einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Bussengestaltung haben. Die US-Ermittler schätzen es, wenn Banken kooperieren und honorieren dies mit einem Erlass auf der Höhe der Busse.