Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat das Verfahren gegen die Basler Kantonalbank im Fall ASE Investment mit einer Feststellungsverfügung abgeschlossen.
Bekanntlich hat die Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug rund um die ASE Investment gegen die Basler Kantonalbank ein Verfahren durchgeführt.
Die Finma hat die Rolle der BKB in diesem Schadensfall unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten gewürdigt. Sie schloss das Verfahren gegen die BKB mit einer Feststellungsverfügung ab, die heute rechtskräftig wird. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.
Rügen der Finma
Die Finma stellt fest, dass die BKB im Zusammenhang mit der Betreuung der ASE die bankengesetzlichen Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt hat. Sie hält in ihrer Verfügung fest, dass die BKB die Rechts-, Reputations- und Kreditrisiken mehrheitlich erkannt, es jedoch versäumt habe, diese Risiken aus bankregulatorischer Sicht ausreichend zu begrenzen.
Weiter folgerte die Finma, dass die BKB interne Richtlinien verletzt und Hinweise auf rechts- oder sittenwidrige Geschäfte nicht oder ungenügend abgeklärt habe.
Massnahmen ergriffen
- Für externe Vermögensverwalter (EVV) führte die BKB ein verschärftes Aufnahme-, Kontroll- und Prüfverfahren ein. Dies hatte zur Folge, dass sich die Bank von mehreren EVV trennte. Im Branchenvergleich habe die BKB strengste Auflagen für die Zusammenarbeit mit EVV umgesetzt.
- Das Private Banking Zürich sei vollständig in die Strukturen des Hauptsitzes integriert worden.
- Die Leitung des Private Banking Zürich sei mit René Bürgisser, einem ausgewiesenen Bankfachmann, neu besetzt worden. Vom bisherigen Leitungsteam des Private Banking Zürich sei niemand mehr bei der BKB tätig.
Finma bleibt wachsam
Zusätzlich verlangte die Finma, dass über die Aufnahme von neuen Beziehungen zu EVV zentral am Basler Hauptsitz entschieden werde. Diese Massnahme sei bereits vollständig umgesetzt worden, schreibt die BKB.
Weitergehende organisatorische oder geschäftliche Massnahmen hat die Finma gegenüber der BKB nicht angeordnet, behält sich dies aber explizit vor, sollte es im Private Banking Zürich oder im Geschäft mit EVVs zu neuen, schwerwiegenden Vorfällen kommen.
Die BKB ist indes überzeugt, mit den getroffenen Massnahmen die notwendigen Vorkehren getroffen zu haben, dass dies nicht mehr der Fall sein wird, schreibt die Bankleitung in ihrer Mitteilung.