Die Grossbank, die von zwei Händlern in Singapur eingeklagt worden ist, kann einen Zwischenerfolg verbuchen. Sie muss delikate Dokumente nicht herausgeben.

Die UBS, die von zwei Händlern in Singapur wegen angeblich ungerechtfertigter fristloser Entlassung eingeklagt worden ist, kann einen Etappensieg verbuchen. Sie muss delikate Unterlagen im Zusammenhang mit der Manipulation von Referenz-Zinssätzen nicht herausgeben. Das hat das für den Fall zuständige Gericht (High Court) in Singapur am Dienstag entschieden, wie die Nachrichtenagentur Reuters mitteilte.

Die Bank hat um Versiegelung der in Frage stehenden Dokumente ersucht, weil eine vorzeitige Veröffentlichung die bankinternen Untersuchungen im vorliegenden Fall behindern würde. finews.ch hat darüber berichtet.

Mukesh Kumar Chhaganlal und Prashant Mirpuri klagten separat gegen die UBS, der sie vorwarfen, die Entlassungen ausgesprochen zu haben, um die eigene Rolle in der Manipulation von Referenz-Zinssätzen zu vertuschen.

Bekanntlich ist die UBS im Dezember 2012 von Gerichten in den USA und Grossbritannien sowie von Schweizer Behörden wegen Manipulation von Zinssätzen zu einer Busse von 1,5 Milliarden Dollar verurteilt worden. Die Angelegenheit wird in Singapur und Hongkong nach wie vor untersucht.