Die Finma hat über den Stand der Dinge bei den Bewilligungen für Vermögensverwalter informiert. Nun gilt auch für Trustees ein neues Bewilligungsregime.
Bis Ende Dezember 2022 hatten Vermögensverwalter und Trustees Zeit, bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Lizenz zu beantragen. Von den bis dahin eingegangenen Anträgen wurden bis Ende 2023 total 1'149 Bewilligungen erteilt, wie es in einer Mitteilung der Behörde vom Freitag heisst. Das sind rund 70 Prozent der gestellten Gesuche.
Insgesamt 63 Institute (4 Prozent) hätten ihr Gesuch zurückgezogen, heisst es weiter. Die 487 verbleibenden Gesuche (26 Prozent) seien komplexer und würden eine längere Bearbeitungszeit verlangen.
Hohe Arbeitsbelastung
Während der Übergangszeit können die bisher noch nicht bewilligten Institute ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen, wenn sie einen Nachweis für den Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO) erbringen.
Im Jahresverlauf 2023 wurde bei der Finma zudem eine grosse Zahl an Gesuchen für bewilligungspflichtige Änderungen eingereicht (994). Das gehe mit einer hohen Arbeitsbelastung einher, schreibt die Finma in ihrer Mitteilung.
Neues Regime bei Trustees
Zudem gilt ab sofort ein neues Bewilligungsregime bei Trustees. Wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet, üben sie demnach ihre Tätigkeit gewerbsmässig aus und bedürfen somit ebenfalls einer Bewilligung, wie es weiter heisst.
Dabei wird zwischen dem Vermögen des Trusts und des Trustees unterschieden. Das Vermögen des Trusts stelle ein vom persönlichen Vermögen des Trustees getrenntes Sondervermögen dar, also fremde Vermögenswerte.
Trustees, die nunmehr der Bewilligungspflicht unterliegen, müssen bis Ende 2024 bei der Finma ein Bewilligungsgesuch einreichen, betont die Finma.