Seit Jahren wehrt sich die Postbank vor Gericht gegen strengere Eigenkapital-Vorschriften. Nun zieht Postfinance das Verfahren erneut weiter. Die von der Aufsicht festgestellte Lücke bleibt derweil bestehen.
Postfinance zieht im Rechtsstreit mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) – bereits zum zweiten Mal – vor das Bundesgericht. Dies bestätigte das Institut, das der Schweizerischen Post gehört, der Agentur «AWP». Auch finews.ch berichtete über die Möglichkeit eines Weiterzugs, nachdem das Bundesverwaltungsgericht vergangenen April eine Beschwerde der Postfinance abgewiesen hatte.
Streitpunkt ist die Risikovorsorge der Staatsbank. Stark vereinfacht geht es um den zusätzlichen Betrag, welchen die Post-Tochter aus Sicht der Finma vorhalten muss, um Zinsänderungs-Risiken in ihrer Bilanz abzusichern. Die Rede ist von 270 Millionen Franken an Eigenmitteln; die Postbank hat gegen die von der Aufsicht verfügte Erhöhung Beschwerde eingelegt. Dies unter anderem mit der Begründung, dass der Berechnungsgrundlage der Finma die Rechtsgrundlage fehle und diese im Widerspruch stehe zu internationalen Standards.
Operativ nochmals schlechter
In der Folge bleiben die von der Finma monierten Risiken auf weitere Monate hinaus ungedeckt – wie schon in den Jahren zuvor. Wie ein Blick in vergangene Urteile zeigt, wurde das erste Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zur Postfinance-Beschwerde im März 2018 gefällt. In der letzten Wendung bemängelte Postfinance unter anderen, die Verfügung sei von der Geschäftsleitung der Finma getroffen worden, statt ordnungsgemäss von deren Verwaltungsrat.
Um die finanzielle Lage der Postbank steht es dabei keineswegs rosig, glaubt man der Aufsicht. Die Finma ist Ende April im Rahmen ihres jährlichen Resolution-Berichts zum Schluss gelangt, Postfinance verfüge über keinen plausiblen Plan, um einen Notfallplan im Krisenfall umzusetzen. Auch dieser Befund wird vom Institut kritisiert. Selber musste das Geldhaus aber für das erste Jahresviertel 2023 fast durchwegs schlechtere Kennzahlen ausweisen.