Bis die Übernahme vollzogen ist, will die UBS bei der Credit Suisse nichts anbrennen lassen. Der Bank werden bei der Kreditvergabe und auch anderswo klare Grenzen gesetzt.
Die Credit Suisse (CS) ist bis zum Abschluss der Übernahme weiter ein eigenständiges Unternehmen. Doch auf Seiten der UBS ist man in dieser Übergangsphase, in der man noch keine Kontrolle über das operative Geschäft hat, natürlich nervös, dass sich neue Risiken auftürmen könnten.
Aus dem rund 100-seitigen Dokument, das die UBS nun bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commisssion eingereicht hat, geht auch hervor, wo die Grenzen der CS-Handlungsfähigkeit liegen.
Kredit-Grenze bei 100 Millionen Franken
Unter dem Punkt «Führung der Geschäfte bis zum Abschluss der Transaktion» (Seite 58) wird klar geregelt, was die CS nun noch darf und was nicht mehr.
So kann die CS in bestimmten Fällen ohne vorherige Zustimmung der UBS keine neuen Kreditfazilitäten oder Kreditlinien in Höhe von mehr als 100 Millionen Franken für Kreditnehmer mit Investment-Grade-Rating vergeben. Bei Kreditnehmern ohne Investment-Grade-Rating liegt die Grenze bei 50 Millionen Franken, wie aus dem Dokument hervorgeht.
Darüber hinaus darf die Credit Suisse auch keine Investitionen von mehr als 10 Millionen Franken tätigen oder bestimmte Verträge mit einem Volumen von mehr als 3 Millionen Franken pro Jahr abschliessen.
Auch die Vertrags- und Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden sind Thema. Die CS darf hier während des Fusionsprozesses keine «wesentlichen Änderungen» vornehmen. Das betrifft auch Vergütungen und Rentenansprüche.
Integrität bewahren
So ist die CS bis zum Vollzug verpflichtet, ihre Geschäfte im Rahmen des normalen Geschäftsgangs zu führen. Sie müssen sich nach besten Kräften bemühen, ihre kommerzielle Integrität und ihre gegenwärtige Geschäftsorganisation zu bewahren und ihre Vermögenswerte und ihren Goodwill zu schützen.
Die leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Berater müssen ihre Dienste weiter verfügbar halten werden, heisst es weiter. Zugleich sind gute Beziehungen zu Kunden, Klienten, Lieferanten, Aufsichtsbehörden und anderen Personen zu unterhalten, die mit der Credit Suisse wesentliche Geschäftsbeziehungen haben.