Die Genfer Staatsanwaltschaft hat mehrere frühere und derzeitige Kader der Credit Suisse zur Befragung vorgeladen. Es geht weiterhin um die Affäre rund um von einem Ex-CS-Banker betrogene Oligarchen, die sich für die Grossbank zuspitzt.
Im ganzen sechs ehemalige und aktuelle hochrangige Mitarbeitende der Credit Suisse (CS) sind von der Genfer Staatsanwaltschaft zur Befragung aufgeboten worden. Dies berichtete die Agentur «Bloomberg» unter Verweis auf anonyme Quellen.
Anzeige wiederbelebt
Zwei von den angebotenen Kadern sind bereits vergangenen Monat befragt worden. Eine weitere Person wird nun diesen Monat angehört, im Februar sollen weitere Befragungen erfolgen, wie es weiter hiess. Keinem der Banker wird in der Sache irgendein Fehlverhalten vorgeworfen. Die für die CS höchst unangenehme Oligarchen-Affäre dreht damit auch im neuen Jahr weiter.
Wie auch finews.ch zuletzt berichtete, gehen vom verstorbenen Ex-CS-Banker Patrice Lescaudron um Hunderte Millionen Dollar geprellte osteuropäische Ex-Kunden weltweit juristisch gegen die Bank vor. In Genf haben sie unlängst eine Anzeige wegen Verdachts auf Geldwäscherei eingereicht; genauer handelt es sich um eine neue Ergänzug einer schon fünf Jahre alten Anzeige.
Schon zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in der Rhonestadt ein neues strafrechtliches Verfahren gestartet.
CS seiht sich ebenfalls getäuscht
Das Institut wiederum hat sich stets auf den Standpunkt gestellt, ebenfalls von Lescaudron getäuscht worden zu sein. Im Herbst 2018 war die CS von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gerügt worden, weil sie den Banker unzureichend kontrolliert habe.
Auf Anfrage von finews.ch erklärte die Grossbank nun: «Alle in dieser Sache seit 2015 durchgeführten Untersuchungen der Bank, der Finma und der Strafbehörden haben ergeben, dass der ehemalige Kundenberater bei seinen kriminellen Handlungen nicht von anderen Mitarbeitern unterstützt wurde. Im Gegenteil: der Kundenberater wurde ohne Wissen der Bank über Jahre vom Kläger direkt bezahlt. Im inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gegen den ehemaligen Kundenberater wurde dieser ausserdem nicht wegen Geldwäscherei verurteilt.»