Der Credit Suisse und Ex-Risiko-Chefin Lara Warner drohen in New York Klagen wegen einer Überwachungs-Software – dank der Hartnäckigkeit der Klägerin Colleen Graham. Für Warner haben sich die Spielregeln in diesem Fall allerdings grundlegend geändert.

Die Credit Suisse und ihre im vergangenen April entlassene Compliance- und Risikochefin Lara Warner (Bild unten) haben vor einem Bundesgericht in New York eine Niederlage kassiert. Das Gericht des Southern District hat entschieden, dass die ehemalige CS-Managerin Colleen Graham ihre Forderungen und Anschuldigungen gegen die CS und Warner vor ein Schiedsgericht bringen darf. Dies geht aus dem finews.ch vorliegenden Urteil hervor.

Lara Warner

Für die Schweizer Grossbank und Warner bedeutet dies eine Niederlage in einer äusserst zäh geführten juristischen Auseinandersetzung, die im Zuge der Spionage-Affäre um die Ex-CS-Manager Iqbal Khan und Peter Goerke an die Öffentlichkeit gekommen war.

Auseinandersetzungen um die Buchhaltung

finews.ch hat über den Fall mehrfach berichtet: Graham war Chefin von Signac gewesen, einem Joint-Venture der CS und dem US-Tech-Unternehmen Palantir, das eine Überwachung-Software entwickelt hatte. Warner sass als CS-Vertreterin im Verwaltungsrat.

Graham war auch Aktionärin von Signac, doch die CS löste das Joint-Venture abrupt auf, nachdem es Auseinandersetzungen über die Buchhaltung gegeben hatte. Graham hatte sich dagegen gewehrt und wurde nach ihrer Entlassung gemäss eigenen Aussagen von der CS drangsaliert, eingeschüchtert und ausspioniert. Die CS hatte dies immer in Abrede gestellt.

Irreführende Aussagen Warners

Graham (Bild unten) brach im Jahr 2017 einen juristischen Feldzug gegen die CS und gegen Warner vom Zaun und wollte via Gerichte zu ihrem Recht kommen. Sie will von der CS Geld wegen Schliessung von Signac und entgangener Software-Umsätze und hat ausserdem auch – wegen mutmasslich illegalen Buchhaltungspraktiken ein «Whistleblower»-Verfahren angestrengt.

Colleen Graham

Gegen Warner geht Graham vor, weil die ehemalige CS-Top-Managerin verantwortlich für die Compliance-Probleme gewesen sein soll und gleichzeitig sicher gestellt habe, dass die CS die von Signac entwickelte Überwachungs-Software weiterhin benutzt. Auch dies habe zu finanziellen Einbussen bei Graham geführt.

Warner hatte in früheren Verfahren vor Gericht ausgesagt, die CS würde die Signac-Software nicht mehr benutzen.

Software nicht mehr nutzen

Dass Warner diesbezüglich irreführende Aussagen gemacht hat, darf Graham nun gemäss dem vorliegenden Urteil vor Schiedsgericht bringen. Graham darf auch vor Gericht fordern, dass die CS die Überwachungs-Software namens Trader Holistic Surveillance nicht mehr einsetzen dar.

Angesicht der aktuellen Krise der CS nach ihrem Milliarden-Verlust mit Archegos Capital und den kollabierten Greensill-Fonds dürfte Grahams Zwischenerfolg vor Gericht eher eine Petitesse darstellen.

Warner auf sich allein gestellt

In einem Statement hielt die CS schon früher Gesagtes fest, dass in bislang allen verhandelten Fällen alle Klagen gegen die Bank abgewiesen worden seien. «Diese jüngste Klage ist ein vergeblicher Versuch, dieselben Ansprüche geltend zu machen, die zuvor nach ausführlichen Anhörungen vollständig zurückgewiesen wurden.»

Für Warner ist die Sache allerdings folgenschwerer. Sie hat bei der CS aufgrund von Mängeln im von ihr beaufsichtigten Risikomanagement im April den Job verloren und kämpft mit der CS um gesperrte Boni in Millionenhöhe. Ausserdem könnte sie im Falle weiterer Schiedsgerichtsverfahren in New York kaum mehr auf anwältliche Hilfestellung der CS rechnen.