Die UBS ist mit einer Beschwerde gegen einen Bussenentscheid der SIX Swiss Exchange gescheitert und muss nun zahlen. Es handelt sich um einen verkraftbaren Betrag.

Die UBS muss eine Busse von 2 Millionen Franken wegen der Verletzung der Ad-hoch-Publizitätsregel definitiv bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Grossbank gegen diesen vom Schiedsgericht der SIX Swiss Exchange gefällten Entscheid abgewiesen, wie die SIX Exchange Regulation am Mittwoch mitteilte.

Der Fall geht auf den Herbst des Jahres 2012 zurück. Die UBS veröffentlichte damals am 30. Oktober eine Mitteilung bezüglich ihres Strategiewechsels. Dies hätte sie aber spätestens schon am Morgen des 29. Oktobers tun müssen, da Medien Teile dieses Strategiewechsels, der für den Aktienkurs der UBS relevant war, bereits verbreitet hatten.