Seit Jahren untersucht die Schweizer Bundesanwaltschaft das Umfeld des schillernden deutschen Hedgefonds-Managers Florian Homm. Dazu griff sie zu drastischen Mitteln.
Bild©Keystone
Florian Homm (Bild) kennt viele Jäger. Als der schillernde deutsche Hegdefonds-Manager 2007 plötzlich von der Bildfläche verschwand – der Legende zufolge wurde er zuletzt auf der Tanzfläche einer Zürcher Diskothek gesehen – hatte ihn bereits das FBI zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben. Zeitweise nahmen sogar Kopfgeldjäger die Fährte des wegen Anlagebetrugs gesuchten 2-Meter-Hühnen auf.
Nach langer Flucht 2013 in Italien festgenommen, tauchte Homm nach einem Jahr Auslieferungshaft dann überraschend in Deutschland wieder auf – wo er sich seither als Autor und geläuterter Christ in Szene setzte.
Verdacht auf Geldwäsche
Doch damit ist die Jagd noch nicht zu Ende. Wie nun bekannt wurde, untersucht die Schweizer Bundesanwaltschaft seit sieben Jahren die hiesigen Machenschaften des 56-jährigen deutschen Financiers. Wie die «NZZ» kürzlich berichtete, werden Homm selber und weitere Personen in diesem Zusammenhang der Geldwäscherei sowie weiterer Vergehen beschuldigt.
Laut dem Bericht sollen die fraglichen Handlungen zwischen 2006 und 2011 begangen worden sein. Neben der Bundesanwaltschaft gehen dabei auch Investmentfonds als Privatkläger gegen die Beschuldigten vor, wie es weiter hiess.
Bekanntermassen hatte Homm für seinen Hedgefonds Absolute Capital Management (ACM) auch in der Schweiz Investoren gesucht – und ist dabei offensichtlich fündig geworden.
Stiftungen mit Sperren belegt
Dass die Ermittlungen überhaupt öffentlich wurden, ist einer überraschenden Wendung des Falls zu verdanken. Das Bundestrafgericht in Bellinzona hatte die Ermittler nämlich zurückgepfiffen, weil diese die Anklage gegen einen der Beschuldigten vorziehen wollte. Mit dem Bescheid aus Bellinzona ist der Fall nun publik geworden.
Wie die «NZZ» weiter berichtete, lässt die Bundesanwaltschaft in der Sache nicht locker. In der Schweiz seien in der Affäre nach wie vor Gelder in Millionenhöhe gesperrt, heisst es. Unter anderem gehe es um Stiftungen, an denen die Ex-Frau und die Kinder Homms berechtigt sind.
Versuche, die von der Bundesanwaltschaft angeordnete Sperre aufzuheben, sind zuletzt im Juli dieses Jahres vom Bundesstrafgericht abgewiesen worden, so der Bericht. Um welche Summen es dabei geht, bleibt geheim.
Werk in Liberia im Rampenlicht
Die neuerliche Jagd nach dem mutmassliche Vermögen Homms lässt aufhorchen – ist doch in der Schweiz eine von Homm gegründete karitative Stiftung niedergelassen, die kürzlich von sich reden machte.
Wie finews.ch berichtete, lancierte die damalige PHZ Privatbank – heute die Leodan Bank in Zürich – anfangs Jahr einen Nachhaltigkeitsfonds, der die Liberia Renaissance Foundation unterstützt.
Pikant: In die Stiftung, welche eine Schule im westafrikanischen Land unterstützt, hatte Homm 2006 rund 1 Million Franken eingebracht. Als Homm untertauchte, wurde das Werk von der PHZ Privatbank verwaltet. Wie ein Blick ins Handelsregister zeigt, sitzt auch Homms Ex-Frau Susan Devine immer noch im Stiftungsrat.
Keine Geschäftsbeziehung zu Homm
Gegenüber finews.ch betonte die PHZ Privatbank damals, sie habe niemals eine Geschäftsbeziehung zu Homm unterhalten, noch gebe es derzeit eine Verbindung zwischen dem deutschen Financier und der Stiftung.
Dass die Bundesanwaltschaft offenbar Stiftungsgelder von Homm gesperrt hat, zerrt aber die Liberia Renaissance Foundation erneut ins Rampenlicht. Finews.ch fragte bei der Leodan Bank nach den möglichen Auswirkungen der Sperrungen auf das karitative Werk. Diese gab am Dienstag Entwarnung: Die Staatsanwaltschaft habe nie Stiftungsgelder beschlagnahmt. Die Foundation sei von den Sperren nicht betroffen.