Das Zürcher Handelsgericht fällte ein Urteil im Fall Swissfirst/Bellevue: Die Aktionärin, die sich um fast 6 Millionen Franken geprellt sah, unterlag auf ganzer Linie.
Wurden bei der Fusion von Swissfirst und Bank am Bellevue einzelne Aktionäre übervorteilt? Dieser Verdacht wurde damals, in der langen Debatte um Insidergeschäfte und Rechtmässigkeit, vor allem mit dem Fall einer einzelnen Swissfirst-Aktionärin illustriert.
Die Frau forderte knapp 6 Millionen Franken Schadenersatz, ihr Vorwurf: Die Swissfirst habe kurz vor der Fusion ihr Aktienpaket abgekauft, angeblich für Drittkäufer. Doch letztlich habe sie selber vom Kurssprung nach der Ankündigung der Fusion profitiert – und beim Kauf ihres Paketes sei diese Fusion bereits geplant und der Kursanstieg absehbar gewesen.
Jetzt unterlag die Klägerin vor dem Zürcher Handelsgericht, sie muss auch die Verfahrenskosten übernehmen und eine Prozessentschädigung von 105'000 Franken leisten. «Die Weltwoche» nimmt in ihrer neuen Ausgabe das Urteil zum Anlass, um den Fall Swissfirst als «Medienskandal ersten Ranges» zu präsentieren – dies werde durch das Urteil des Zürcher Handelsgerichts nun vollends deutlich.
Schliesslich, so Autor (und Chefredaktor) Roger Köppel, hätten die Medien (allen voran die «NZZ am Sonntag») in einer monatelangen Kampagne die Swissfirst-Bank geschädigt und ihren Gründer Thomas Matter um sein Lebenswerk gebracht – mit Anwürfen, die sich jetzt als falsch erwiesen.
Der ganze Beitrag findet sich hier – und mag er auch dem einen oder anderen Leser in seiner Darstellung einer gezielten Vendetta überspitzt erscheinen, so fällt doch eines auf: Dass die Kron-Zeugin der öffentlichen Anklage gegen Swissfirst jetzt in vollem Umfang den Prozess verlor, fanden die grossen Schweizer Medien bislang keiner Erwähnung wert.