Die Schicht- und Nachtarbeit wird geregelt, die Erreichbarkeit in den Ferien begrenzt und die Informationsrechte werden ausgedehnt: Neue Anstellungsbedingungen in der Bankbranche.

Die Sozialpartner der Schweizer Bankbranche haben den Verhandlungstisch verlassen und per 1. April 2014 drei Änderungen der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) entschieden: 

  1. Die Bestimmungen über Schicht- und Nachtarbeit müssen neu in einem Reglement festgehalten werden.
  2. Es wird klargestellt, dass die Angestellten während ihrer Ferien nur in Fällen betrieblicher Notwendigkeit und zeitlicher Dringlichkeit durch die Bank kontaktiert werden dürfen. Die Sozialpartner wollen damit den Erholungsanspruch der Angestellten sicherstellen, ohne aber das Recht der Bank, Angestellte in Notfällen zu kontaktieren, zu beschneiden.
  3. Die Informationsansprüche der Angestelltenvertretungen werden ausgedehnt. Sie betreffen neu auch Massnahmen der Überwachung von Mitarbeitenden.

Gleichzeitig beschlossen die Vertragspartner, folgende drei Bereiche der geltenden VAB durch paritätische Arbeitsgruppen zu vertiefen und auf Probleme untersuchen zu lassen:

  1. Regelung der Krankentaggeldversicherung
  2. Home Office
  3. Massnahmen bei Bankschliessungen und Entlassungen

Lesen Sie zum Thema «Erfassung der Arbeitszeit» auch den Artikel von Denise Chervet, Geschäftsführerin des Bankpersonalverbandes, und von Balz Stückelberger, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Banken (AGV Banken), erschienen in der Zeitschrift «HR Today».