Rot, orange oder grün? Ein Memo des Bankenpersonalverbandes mahnt, welche Banker wegen des US-Steuerstreits Reisen ins Ausland vermeiden sollten.
Je mehr Kunden und Namen ihrer Berater die 11 von den US-Staatsanwälten verfolgten Schweizer Banken an die US-Behörden verraten, desto grösser wird die Gefahr für ihre Angestellten, bei Auslandsaufenthalten aufgegriffen zu werden, sei es bloss als Zeuge oder als Beschuldigte.
Die Gefahr gilt nicht nur auf Reisen in die USA, sondern auch in europäische Länder, wie das Karriereportal «eFinancialcareers.ch» berichtet.
Unsicherheit steigt
Die Banken hüllen sich in Schweigen, ob und wieviele Daten sie preisgegeben haben – wohl aus Imagegründen und weil Vorbereitungen für einen aussergerichtlichen Vergleich laufen.
Die Unsicherheit bei den Angestellten wächst derweil, sodass der Schweizerische Bankenpersonalverband (SBPV) den Anwalt Rudolf Wyss als Sachverständigen engagiert hat.
Ampelsystem nach Gefährungsgrad
Wyss hat bis Ende 2011 als stellvertretender Direktor beim Bundesamtes für Justiz gewirkt und hat im Auftrag des SBPV ein Memo erstellt.
Mit einem Ampelsystem gibt er darin eine erste Antwort auf die Frage: Wer ist betroffen und welche Folgen drohen ihm?
Grün
Ohne Sorgen können laut Wyss Backoffice-Mitarbeiter und andere Mitarbeiter mit ausführenden Tätigkeiten ins Ausland reisen. Das gleiche gelte für «klar weisungsgebundenes Sekretariatspersonal oder vergleichbare Funktionen».
Betroffen sind nur Mitarbeiter, die selber mit der Verwaltung von Vermögen von steuerunehrlichen US-Bürgern zu tun hatten.
Orange
Wurden die Dienstleistungen vor langen Jahren und allein auf Schweizer Territorium erbracht, erachtet Wyss die Kundenbetreuer, erkennt Wyss eine mittlere Gefährdung.
Er rät Betroffenen nicht von allen Auslandsreisen, aber sicher von Reisen nach Amerika ab.
Rot
Anders sieht es laut Wyss für die Vermögensverwalter, Finanzberater und Anwälte aus, die innerhalb oder ausserhalb der Bank mitgeholfen, haben, grosse amerikanische Vermögen am Fiskus vorbeizuschleusen.
Auf dunkelrot stellt Wyss die Ampel für «die Kundenbetreuer mit weitgehender Portfeuilleverantwortung und Geschäftsabschlusskompetenz» aus – insbesondere, wenn sie ihre Kunden in den USA besucht haben.
Doch rät er generell auch all denen von Reisen ins Ausland überhaupt – nicht nur in die USA – ab, die irgendwo im gesamten Steuerverschleierungsprozess eine aktive Rolle gespielt haben, etwa indem sie geholfen haben, Strohfirmen zu gründen.