Die Schlagzeilen des Urteils im Vatikan-Prozess konzentrierten sich auf die lange Haftstrafe für Kardinal Angelo Becciu wegen Unterschlagung. Für den früheren Präsidenten der Finanzaufsicht im Kirchenstaat, den bekannten Schweizer Anti-Finanzkriminalität-Experten René Brülhart, setzt es eine Geldstrafe.
Am vergangenen Samstag endete ein zweieinhalb Jahre dauernder Strafprozess um Unterschlagungen, undurchsichtige Immobiliengeschäfte und einen Millionenschaden für die Kassen des Vatikans. Dabei standen insgesamt zehn Angeklagte vor dem Gericht des Kirchenstaates.
Darunter befand sich auch der ehemalige Chef der vatikanischen Finanzaufsicht René Brülhart. Er wurde im Urteil vom Vorwurf der Mitwirkung an Unterschlagungen und betrügerischen Machenschaften freigesprochen, wie etwa «Vatikan News» berichtet.
Verdachtfälle nicht gemeldet
Dennoch muss er eine, wenn auch geringe, Geldstrafe zahlen. Sein Vergehen: Er habe die verdächtigen Vorgänge nicht bei der vatikanischen Justiz angezeigt. Brülhart wurde dafür zu einer Geldstrafe von 1’750 Euro verurteilt. Die gleiche Summe muss auch der ehemalige AIF-Direktor Tommaso Di Ruzza als Busse berappen.
Brülhard gilt als einer der profiliertesten Experten für «White collar crimes» mit eigener Beratungsfirma in der Schweiz; von 2016 bis 2021 war er Mitglied im Verwaltungsrat der Hypothekarbank Lenzburg. Kurz nach der Anklageerhebung gegen ihn war er aber von diesem Posten zurückgetreten.
Premiere für Vatikan-Justiz
In dem Finanzstrafprozess wurde Kardinal Angelo Becciu zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft und einer Geldbusse von 8’000 Euro verurteilt. Auch andere Angeklagte erhielten lange Haftstrafen und hohe Geldbussen. Einer der zehn Beschuldigten wurde freigesprochen.
Das ist das erste Mal, dass ein Kardinal von der Vatikan-Justiz wegen einer Straftat verurteilt wurde. Becciu hat bereits angekündigt, das Urteil weiterziehen zu wollen.