Eine verdächtige Finanztransaktion im Vatikan hat sofortige Konsequenzen für den Verwaltungsrat der Hypothekarbank Lenzburg.
Im Verwaltungsrat der Hypothekarbank «Hypi» Lenzburg kommt es zu einem wichtigen Rücktritt während der laufenden Amtsperiode, wie einer Mitteilung vom Donnerstag zu entnehmen ist. René Brülhart hat sich dem Vernehmen nach aus privaten Gründen entschieden, per sofort aus dem Verwaltungsrat der Bank zurückzutreten.
Weitere Angaben machte das Unternehmen nicht. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass der Rücktritt Brülharts mit seiner früheren Tätigkeit als Finanzaufseher im Vatikan zu tun hat. Er ist in diesem Sommer mit neun anderen Personen wegen einer Immobilien-Transaktion über 150 Millionen Dollar angeklagt worden, wie auch finews.ch berichtete.
Auffällige Transaktion
Brülhart war Präsident der Finanzaufsicht des Vatikans (AIF) gewesen und 2019 von diesem Posten zurückgetreten. Gemäss dem Statement des Vatikans hatte die AIF Unregelmässigkeiten in der Londoner Transaktion übersehen und nicht reagiert. Daraus liess sich folgern, Brülhart und der damalige AIF-Direktor Tommaso di Ruzza hätten ihre Aufsichtspflichten nicht richtig wahrgenommen.
Die Hypi schrieb Anfang Juli 2021 in einem Statement an finews.ch, sie äussere sich zu dem Fall nicht und sehe keinen Handlungsbedarf. Für Brülhart gelte die Unschuldsvermutung und er geniesse weiterhin das volle Vertrauen. Brülhart selber hatte gegenüber finews.ch damals erklärt, er sei von der Anklage nicht informiert worden. Er habe als AIF-Präsident immer im Interesse des Heiligen Stuhles gehandelt und nichts Falsches getan. Die Affäre werde sich sofort klären, sobald die Verteidigung ihre Rechte ausüben könne.
Büro zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
Brülhart war seit 2016 Verwaltungsrat der Hypothekarbank Lenzburg und führt in Zürich ein Beratungsunternehmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Im Aufsichtgremium der Hypi leistete er gemäss Firmenangaben insbesondere in seiner Funktion als Vorsitzender des Prüf- und Risikoausschusses einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Weichenstellung der Bank.
Der Verwaltungsrat respektiere seine persönliche Entscheidung und bedauere seinen Rücktritt.