Der Bundesrat will mit mehr Transparenz den Kampf gegen die Geldwäscherei in der Schweiz stärken. Dabei gilt es auch, gegenüber dem Ausland aufzuholen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Dies war einer Mitteilung des zuständigen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) vom Mittwoch zu entnehmen.
Neues landesweites Register
Das neue Gesetz sieht ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen vor, zudem Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie weitere Bestimmungen. Dies soll die Integrität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und
Wirtschaftsstandortes Schweiz stärken, hofft der Bundesrat.
Nicht zuletzt bringen die Massnahmen den Standort auf Augenhöhe mit internationalen Standards. Dass die Schweiz bei den Pflichten für Anwälte und Treuhänder sowie der Nennung wirtschaftlich Berechtigter von Firmenkonstrukten hinterherhinkt, hat immer wieder zu Kritik geführt.
Dispositiv stärken
Juristische Personen werden weltweit von Kriminellen, einschliesslich der organisierten Kriminalität, missbraucht, um Vermögenswerte zu verschleiern und dadurch Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Sanktionsumgehungen zu ermöglichen, mahnte der Bundesrat am Mittwoch. Entsprechend schlägt die Exekutive vor, das bisherige Dispositiv der Geldwäscherei-Bekämpfung zu verstärken.
Insbesondere die verbesserte Transparenz, die der Gesetzesvorschlag bietet, soll es den Strafverfolgungsbehörden erlauben, schneller und zuverlässiger festzustellen, wer hinter einer Rechtsstruktur steht.
Edelmetallhandel unter der Lupe
Hinzu kommt eine Reihe weiterer Massnahmen, die sich auch gegen die Umgehung oder Verletzung von Sanktionen gemäss Embargogesetz wenden – die Sanktionen gegen Russland sind derzeit für am Finanzplatz ein grosses Thema.
Zudem wird der Schwellenwert für Bargeldzahlungen im Edelmetallhandel von 100'000 auf 15'000 Franken gesenkt. Barzahlungen über dem Schwellenwert sind weiterhin möglich, unterliegen jedoch gewissen Sorgfaltspflichten. Im Immobilienhandel, der als anfällig für die Umtriebe von Kriminellen gilt, gelten neu für alle Bargeldzahlungen unabhängig ihrer Höhe geldwäschereirechtliche Sorgfaltspflichten.
Spuren führen in die Schweiz
Trotz inzwischen reger Meldetätigkeit hiesiger Banken steht die Schweiz im Ruf, in Sachen Geldwäscherei ein Sumpf zu sein. Bei internationalen Korruptionsaffären wie jenen um den malaysischen Staatsfonds 1MDB, um die staatliche venezolanische Erdölfördererin PDVSA oder das brasilianische Pendant Petrobras führten die Spuren wiederholt in die Schweiz und zu hiesigen Finanzdienstleistern.
Derweil gehen hiesige Strafverfolger auch direkt gegen Banken vor. Im Jahr 2022 hat etwa das Bundestrafgericht in Bellinzona die Grossbank Credit Suisse im Prozess um einen bulgarischen Drogenring wegen Mängel in der Geldwäschereibekämpfung zu einer Busse von 2 Millionen Franken verknurrt. Die Grossbank hat das Urteil angefochten. Diverse Ermittlungen gegen andere Institute sind in der Schweiz noch hängig.