EY hat im Wirecard-Fall gegen Berufspflichten verstossen. Das Prüfunternehmen sowie einzelne seiner Wirtschaftsprüfer werden von der deutschen Aufsichtsbehörde gebüsst.
Der Fall Wirecard hat dem Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY mehr als nur einen Reputationsschaden zugefügt. Nun hat die deutsche Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ihren Entscheid zur Bewertung der Berufspflichtverletzungen vorgelegt.
Das Unternehmen muss demnach eine Geldbusse von 500’000 Euro zahlen. Einzelne Wirtschaftsprüfer wurden laut APAS mit Geldbussen von 23’000 Euro bis 300’000 Euro sanktioniert, wie es weiter heisst.
Stopp für Neugeschäft
Zudem darf EY bei «Unternehmen von öffentlichem Interesse» zwei Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen. Das betrifft jedoch nur Neumandate,.Bestandsmandate sind von der Massnahme ausgenommen.
Als nächsten Schritt werde die APAS die sich aus der Entscheidung ergebenden Bescheide fertigen. Dagegen könnten die Betroffenen dann Einspruch einlegen.
Bezieht sich nur auf Berufsaufsicht
Die Entscheidung der Beschlusskammer betreffe ausschliesslich die berufsaufsichtlichen Konsequenzen für festgestelltes berufliches Fehlverhalten. Für andere Verfahren im Zusammenhang mit Wirecard habe dies keine rechtliche Bindungswirkung, wird betont. Das bezieht sich etwa auf den Strafprozess gegen den ehemaligen Wirecard-CEO Markus Braun oder auf Schadensersatzforderungen von Wirecard-Aktionären gegen EY.
Es habe sich um das bisher umfangreichste von der APAS jemals durchgeführte Verfahren gehandelt, bei dem anfangs gegen zwölf EY-Wirtschaftsprüfer und die Gesellschaft ermittelt wurde.