Die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse hat ein Ablaufdatum. Damit sie weiter gültig bleibt, ist es nötig, sie in ein ordentliches Gesetz zu überführen. Das ist jetzt vom Nationalrat auf den Weg gebracht worden – in seltener Einhelligkeit.
Am Montag stimmte auch der Nationalrat der Verankerung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag) zu. Zuvor hatte bereits der Ständerat die Aufnahme beschlossen. Der Nationalrat hiess die Anpassung des Finfrag mit 184 zu 0 Stimmen gut, wie die Nachrichtenagentur «SDA» berichtete. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Im Juni 2019 hatte die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz der Schweiz auslaufen lassen. Als Reaktion darauf hatte die Schweiz deshalb die Schutzmassnahme aktiviert, um die Grundlage dafür zu schaffen, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können. Ziel ist der Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur.
Stolpersteine in der Beziehung zur EU
Die Massnahme wurden bereits im November 2021 einmal verlängert und gilt damit eigentlich noch bis Ende 2025. Eine weitere Verlängerung ist jedoch nicht möglich. Darum hatte der Bundesrat im vergangenen Juni die Überführung in ordentliches Recht empfohlen. Die Vernehmlassung zur Überführung in das Finfrag wurde bereits 2021 gestartet.
Die Massnahme bleibt aber auch nach der Gesetzesaufnahme temporär. Vorerst soll sie für eine Dauer von fünf Jahren gelten. Sie könne aber auch jederzeit deaktiviert werden. Das dürfte aber abhängig davon sein, dass die grossen Stolpersteine in den Beziehungen der Schweiz zur EU irgendwann einmal aus dem Weg geräumt werden.