Für Philipp Weckherlin ist es geradezu fahrlässig, Staatsanleihen in einem Portfolio zu halten – selbst wenn sie besser rentieren als andere Anlagen, wie er in seinem Essay für finews.first schreibt.
Dieser Beitrag erscheint in der Rubrik finews.first. Darin nehmen Autorinnen und Autoren wöchentlich Stellung zu Wirtschafts- und Finanzthemen. Die Texte erscheinen auf Deutsch und Englisch. Die Auswahl der Texte liegt bei finews.ch.
Der Markt der Staatsanleihen bringt es derzeit auf ein Volumen von fast 50 Billionen Dollar. Er macht rund die Hälfte des gesamten Obligationenangebots aus und ist ungefähr 40 Prozent kleiner als der globale Aktienmarkt. Bei institutionellen wie auch privaten Anlegern geniessen Staatsanleihen einen hervorragenden Ruf, und zwar als sichere und risikoarme Anlagen. Auch die Aufsichtsbehörden sind Fans von Staatsanleihen.
Im Vergleich zu anderen Anlagekategorien und Schuldnern müssen Banken und Versicherungen Anleihen von Staaten gar nicht oder nur minimal mit Eigenkapital besichern. Dennoch ist es in jeder Beziehung fahrlässig, Staatsanleihen in einem Qualitätsportfolio zu berücksichtigen.
«Staatsanleihen genügen einer Reihe von Kriterien nicht, die ein Investor berücksichtigen muss»
Zum einen, weil es nicht stimmt, dass Staaten per se sicher sind. Ein gutes Drittel aller Länder hat in den vergangenen 200 Jahren in mehreren hundert Fällen seine Schulden nicht zurückbezahlt oder sie zu Lasten der Anleger restrukturiert . Zum anderen genügen Staatsanleihen einer ganzen Reihe von Kriterien nicht, die ein umsichtiger Investor berücksichtigen muss.
Staatsanleihen sind in aller Regel unbesichert. Das heisst, der Anleger kann in einem Restrukturierungsfall nicht auf zuvor definierte Sicherheiten zurückgreifen. Darüber hinaus gibt es kein dem Konkursrecht angelehntes Rechtsverfahren, das Anleger in einem Restrukturierungsfall schützen könnte.
«Damit fehlt für den Fremdkapitalgeber eine wichtige Puffergrösse»
Die fehlende Eigentümersicht in der modernen Demokratiediskussion führt zudem dazu, dass das Eigenkapital keine Bewirtschaftungsgrösse in der staatlichen Finanzsteuerung ist. Damit fehlt für den Fremdkapitalgeber eine wichtige Puffergrösse.
Nur ein Land auf dieser Erde erstellt einen glaubwürdigen und vor allem vollständigen jährlichen Geschäftsbericht, der einem interessierten Anleger erlaubte, ein qualifiziertes kaufmännisches Urteil über die Qualität des Schuldners zu fällen: Neuseeland (Es wird in den folgenden Ausführungen immer ausgenommen.) Da Vermögenswerte nicht ausgewiesen werden, kann nicht einmal beurteilt werden, ob ein Land überschuldet ist oder nicht.
«Es fehlen oftmals die primitivsten Führungs-Informationssysteme»
Wenn überhaupt, werden Finanzberichte unvollständig, bestenfalls jährlich und dies auch nur mit grossem Zeitverzug veröffentlicht. Staaten führen ihre Bücher weder nach dem Prinzip «True & Fair» noch mit international verbindlichen und akzeptierten Buchführungsregeln, obschon es diese seit vielen Jahren gibt. Der Standard der hierbei angewendet werden müsste wäre IPSAS (International Public Sector Accounting Standards), der an IFRS, dem Standard für private Organisationen, angelehnt ist. Ein interessierter Investor findet auch keine Investor-Relations-Anlaufstelle.
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