Nach 2005 werden die Interchange Fees von Visa und MasterCard erneut untersucht. Damals wurde eine 4-jährige Vereinbarung geschlossen.
Im Dezember 2005 endete die erste Untersuchung der Wettbewerbskommission mit der Verpflichtung der betroffenen Parteien, ihre Interchange Fees zu senken. Die in einer einvernehmlichen Regelung gestaltete Verpflichtung war auf vier Jahre befristet. Nun wird untersucht, ob die einvernehmliche Regelung fortgeführt werden soll – oder ob es eine andere Lösung braucht.
Vereinbarung in drei Punkten
In der Untersuchung von 2005 hat die Weko festgestellt, dass die multilateral vereinbarten Interchange Fees (DMIF) generell berechtigt sind. Die Kosten dieser Verrechnungsgebühr dürfen aber keine weiteren Kosten als die effektiven Netzwerkkosten beinhalten.
In der Vereinbarung mit Credit Suisse, UBS und der Cornèr Bank sowie den im Kreditkartengeschäft tätigen Gemeinschaftswerken Telekurs und Viseca Card Services wurden folgende Punkte festgehalten:
- Einschränkung der DMIF auf Netzwerkkosten
- Abschaffung der Nichtdiskriminierungsklausel
- Schaffung von Transparenz
Die Systeme von Visa und MasterCard sind besonders brisant, da es sich dabei um Vierparteien-Systeme handelt. Die Verrechnungen von Gebühren werden dementsprechend komplexer.
Zum gesamten Bericht über die Vereinbarung von 2005.