Die Bank steht den Privatisierungstendenzen des neuen Kantonalbankengesetzes offen gegenüber, will aber am Status lieber nichts geändert haben.

Am Donnerstag ist der Entwurf zur Änderung des Kantonalbankengesetzes in die Vernehmlassung gegangen. Die St.Galler Kantonalbank (SGKB) sei offen für die Privatisierungsschritte, welche die Kantonsregierung in ihrem Entwurf vorlegt. Dennoch sei sie in der Gesamtbetrachtung für die unveränderte Weiterführung der uneingeschränkten Staatsgarantie.

«Die Staatsgarantie ist ein Vertrauensbeweis des Hauptaktionärs, welcher den Kunden Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. Der Wert dieses vertrauensbildenden Faktors zeigt sich gerade in der jüngsten Finanzkrise, bei der die Kantonalbanken einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Schweizer Finanzsystems leisten», schreibt die SGKB in einer Pressemitteilung.

Kein Anlass für neue Eigentumsverhältnisse

Begrüsst wird die 34-prozentige Mindestbeteiligung des Kantons am Aktienkapital der Bank. Einerseits stelle dieser den Institutscharakter als Kantonalbank sicher und ermögliche der Bank auf der anderen Seite unternehmerischen Freiraum.

«Aus Sicht der SGKB besteht weder auf Grund der aktuellen Situation noch der Risikobeurteilung ein Anlass, die Eigentumsverhältnisse der SGKB zu ändern und die Staatsgarantie abzubauen», schreibt die Bank weiter.