Die Finma hält in einem neuen Rundschreiben fest, wie sie die bisherige auf Einzelfallentscheidungen basierende Praxis der konsolidierten Aufsicht verstanden haben will. Damit soll mehr Klarheit bei Auslegungsfragen geschaffen werden. Ob die Finanzbranche dies selber auch so sieht, wird sich bis Anfang November zeigen.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat am Montag die Anhörung zu einem neuen Rundschreiben eröffnet. Mit «den Ausführungen zur Praxis» schaffe die Finma mehr Klarheit bei Auslegungsfragen zum Umfang und Inhalt der konsolidierten Aufsicht, heisst es in der flankierenden Medienmitteilung.
Worum geht es bei der konsolidierten Aufsicht? Institute, die zusammen mit anderen im Finanzbereich tätigen Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, werden von der Behörde zusätzlich auf konsolidierter Basis überwacht. Diese konsolidierte Aufsicht betrachtet die Risiken der gesamten Finanzgruppe, um mögliche Auswirkungen auf ein bewilligtes Institut erkennen und geeignete Massnahmen anordnen zu können.
Für die Aufsichtspraxis zentrale Bereiche
Adressaten des «Rundschreibens 2025/XX Konsolidierte Aufsicht von Finanzgruppen nach BankG und Finig» sind dem Bankengesetz (BankG) unterstellte Banken, Finanzgruppen und -konglomerate sowie Personen nach Art. 1b BankG sowie dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) unterworfene kontoführende und nichtkontoführende Wertpapierhäuser.
Die Finma verfüge im Bereich der konsolidierten Aufsicht von Finanzgruppen über eine langjährige, gefestigte Aufsichtspraxis. Die Kommunikation der Aufsichtspraxis an betroffene Institute ist gemäss der Behörde bisher im Rahmen von Einzelfallentscheiden erfolgt. Das Rundschreiben lege nun diese Praxis dar und umfasse Klarstellungen sowie Präzisierungen in ausgewählten Bereichen, die aus Aufsichtsperspektive zentral seien.
Wann greift die konsolidierte Aufsicht?
Im Rundschreiben wird die Unterstellung unter die konsolidierte Aufsicht behandelt und dabei auch das sogenannte Ring Fencing (präventive Abschottungsmassnahmen insbesondere zum Schutz des Kundenvermögens) als Alternative (die allerdings die Ausnahme bleiben soll) zur Konsolidierung definiert.
Der grösste Teil des Rundschreibens ist indes der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen Gruppengesellschaften konsolidiert beaufsichtigt werden. Beim Inhalt der konsolidierten Aufsicht gilt der Grundsatz, dass Finanzgruppen die gleichen Vorschriften erfüllen müssen wie Institute auf Einzelbasis. Die Finma hält auch fest, unter welchen Bedingungen sie Gruppengesellschaften von der konsolidierten Aufsicht ausnehmen kann oder die Vorschriften nur für teilweise anwendbar erklären kann.
Blosse Präzisierungen oder doch etwas mehr?
Die interessierten Kreise haben bis 1. November Zeit, der Finma ihre Stellungnahmen und Änderungswünsche zu unterbreiten. Man darf darauf wetten, dass die Juristen der Finanzinstitute und Finanzgruppen sowie der Verbände das Rundschreiben mit Argusaugen prüfen werden. Dabei dürfte es vor allem darum gehen, ob die darin enthaltenen «Präzisierungen« wirklich nur die bisherige Praxis klären oder nicht doch auch neue Elemente enthalten.
Vor wenigen Wochen hatte die Finma mit ihrer Aufsichtsmitteilung zu Stablecoins einen Entrüstungssturm in der Krypto-Branche ausgelöst. Der Verband Swiss Blockchain Federation zerzauste die Mitteilung in seinem Communiqué derart, dass sich die Finma veranlasst sah, auf finews.ch zu replizieren.