Die UBS will sich mehr Flexibilität bei der Ausgabe von AT1-Anleihen verschaffen. Dafür soll auf Vorrat Wandlungskapital in Höhe von bis zu 70 Millionen Dollar geschaffen werden.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der UBS werden an der kommenden Generalversammlung (GV) in Basel am 24. April über die Schaffung von Wandlungskapital für AT1-Anleihen abstimmen. Das geht aus der Traktandenliste und der Einladung zur GV hervor.
Die Schaffung des Wandlungskapitals in Höhe von maximal 70 Millionen Dollar soll die Emission von AT1-Anleihen vereinfachen. Bei mit einem Nennwert der Namenaktien von je 0.10 Dollar entspricht das einem Volumen von 700 Millionen Namenaktien oder rund 20 Prozent des derzeitigen Aktienkapitals.
Höherer TLAC-Bedarf
Die geplanten Statutenänderung sollen dabei unterstützen, die Vorgaben bei der Kapital- und Verlustabsorptionsfähigkeit einer systemrelevanten Bank (SRB) zu erfüllen. Die Anforderungen an das Total Loss-Absorbing Capital (TLAC), denen die UBS als international tätige systemrelevante Schweizer Bank unterliege, würden zu den strengsten der Welt zählen, heisst es weiter.
«Nach der Übernahme der Credit Suisse werden unsere grössere Bilanz und unser grösserer Marktanteil in der Schweiz unseren Bedarf an Going-Concern und TLAC erhöhen», heisst es in der Begründung für die Schaffung des Wandelkapital. Bis 2029 will die UBS eine Going-Concern-Kapitalquote von rund 18 Prozent aufbauen, und die Kernkapitalquote CET1 bei rund 14 Prozent halten.
Für bereits emittierte Anleihen reserviert
Das Wandlungskapital soll im Fall der Genehmigung durch das Aktionariat auch für die bereits im November und Februar emittierten AT1-Anleihen der UBS reserviert werden.
Das sind jeweils rund 78,3 Millionen Aktien für jede der beiden im November 2023 ausgegebenen Tranchen in Höhe von je 1,75 Milliarden Dollar, rund 40,7 Millionen Aktien für die im Februar 2024 ausgegebenen AT1-Anleihen in Höhe von 1 Milliarde Dollar, sowie rund 19,5 Millionen Aktien für die im Februar 2024 ausgegebenen AT1-Anleihen in Höhe von 650 Millionen Singapur-Dollar.
Abschreibung oder Wandlung
Die Schaffung des Wandlungskapitals würde Flexibilität in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt künftiger AT1-Emissionen bieten, heisst es weiter.
Mit dem Schritt kann die UBS die Attraktivität ihrer AT1-Anleihen für Investoren erhöhen. Mit der Absicherung durch reserviertes Eigenkapital kann im Krisenfall genau das verhindert werden, was bei der Credit-Suisse-Übernahme durchgeführt wurde, nämlich die vollständige Abschreibung.
Im Fall von «Trigger-Ereignissen» unterliegen diese Kapitalinstrumente einer vollständigen Abschreibung oder Umwandlung in Eigenkapital. Als auslösendes Ereignis zählt das Absinken des CET1-Kapitals unter die Schwelle von 7,0 Prozent der risikogewichteten Aktiven. Auch eine Anweisung der Finma zur Abschreibung oder Wandlung oder die Zusage einer ausserordentlichen Unterstützung durch die öffentliche Hand zur Vermeidung einer Insolvenz zählen dazu.