Nur acht Monate nach dem Milliardenabschreiber auf Pflichtwandelanleihen der Credit Suisse öffnet sich der Markt für solche Instrumente wieder. Warum sich die Investoren nun plötzlich in Sicherheit wiegen.
Die britische Zeitung «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig) nannte Pflichtwandelanleihen kürzlich scherzhaft «Dory bonds» – nach dem Fisch im Animationsfilm «Findet Nemo», der innert Sekunden alles vergisst.
Tatsächlich fällt auf, wie rasch sich die Investoren vom Debakel um die so genannten AT1-Anleihen erholt haben. Im vergangenen März noch musste die Credit Suisse (CS) Pflichtwandler im Gegenwert von fast 16 Milliarden Franken abschreiben. Vergangene Woche war eine Emission der UBS mit solchen Anleihen laut Medienberichten um das Zehnfache überzeichnet.
Neuer Schutzmechanismus
Nun wagt sich auch die britische Grossbank Barclays wieder an der Markt. Wie die Agentur «Bloomberg» berichtete, plant das Institut, auf Dollar lautende AT1-Bonds mit unbegrenzter Laufzeit und einem Coupon im Bereich von 10,5 Prozent auszugeben. Die Pflichtwandler können in einem vorab definierten Notfall in Aktien umgewandelt werden und zählen zum Kernkapital einer Bank.
Die Investoren in die neu ausgegebenen AT1-Anleihen beruhigen sich damit, dass diese wie bei der UBS und neu offenbar auch bei Barclays über einen zusätzlichen Schutzmechanismus verfügen. So braucht es nicht nur einen vordefinierten Trigger-Event, um die Wandlung in Eigenkapital auszulösen, sondern es bedarf auch der Zustimmung des bestehenden Aktionäre.
Unberechenbares Notrecht
Ob sich die Anleger damit in falscher Sicherheit wiegen, sei dahingestellt: In der Schweiz wurde der Abschreiber auf den AT1-Anleihen per Notrecht durchgesetzt, wobei die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zumindest den Trugger-Event als erfüllt sah. Das Vorgehen der Behörde ist Gegenstand von Beschwerden und bald wohl auch von Schadenersatzklagen im Ausland.