Die SNB passt die Regeln bei der Verzinsung von Sichtguthaben an. Ziel ist es, die Zinskosten der Nationalbank zu senken.
Die Banken in der Schweiz haben in den vergangenen Monaten von einer deutlich steigenden Zinsmarge profitiert – nicht zuletzt dank ihren Einlagen bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser Treiber könnte jetzt einen Dämpfer erhalten: Die SNB nimmt Anpassungen bei der Verzinsung von Sichtguthaben der Banken vor, wie es in einem Communiqué vom Montag heisst.
Die Folge wird sein, dass die Banken für einen kleineren Anteil ihrer Sichtguthaben Zinsen in vollen Höhe des aktuellen Leitzinses erhalten. Das geschieht durch zwei Regel-Anpassungen. Erstens reduziert die Währungshüterin den Faktor für die Limite, die bei der abgestuften Verzinsung der Sichtguthaben zur Anwendung kommt. Zweitens werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, nicht mehr verzinst.
Limiten gesetzt
Die Anpassungen treten per 1. Dezember in Kraft, wie es weiter heisst. Die Änderungen sollen eine effektive Umsetzung der Geldpolitik sicherstellen und die Zinskosten der Nationalbank senken. An der aktuellen geldpolitischen Ausrichtung ändere sich dadurch nichts, so die SNB.
Der Faktor für die Berechnung der Limite zur abgestuften Verzinsung von Sichtguthaben wird auf neu 25 von zuvor 28 gesenkt. Auf Sichtguthaben bis zu dieser Limite kommt der SNB-Leitzins zur Anwendung. Darüberliegende Sichtguthaben werden abzüglich eines Zinsabschlags von 0,5 Prozentpunkten verzinst. Die Berechnungsgrundlage der Limiten bleibt unverändert.
Sichtguthaben in der Höhe der Mindestreserven abzüglich der Bargeldhaltung werden nicht mehr verzinst. Die SNB überprüft die Verzinsung der Sichtguthaben regelmässig und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor, wie es weiter heisst.