Das Bundesgericht hat die Klage eines früheren Managers der Schweizer Grossbank Credit Suisse gegen seine Entlassung abgewiesen.
Wie die Agentur «AWP» schreibt, hatte der Mann von Mitte der Neunzigerjahre bis 2011 die Nordamerika-Abteilung der Genfer Niederlassung geleitet. Er sei aufgrund seiner Position an Handlungen beteiligt gewesen, die darauf abzielten, die US-Kundschaft trotz zunehmend strengerer US-Regeln zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu halten und zu vergrössern.
Der Banker wurde laut der Meldung im Februar 2011 von einem US-Gericht wegen Verschwörung zum Nachteil der Vereinigten Staaten angeklagt. In der Folge entliess die CS den Mann aus dem Arbeitsverhältnis, bezahlte ihn aber bis zu seiner Entlassung Ende August 2014. Zudem habe die Bank danach alle Beziehungen zu ihrem ehemaligen Angestellten gekündigt. Diese Massnahmen seien das Ergebnis einer Vereinbarung mit dem Finanzministerium des Staates New York gewesen. Dafür übernahm die Bank die Kosten für den Prozess in den USA.
Hohe Forderungen
2015 verklagte der Ex-CS-Manager die Bank vor dem Genfer Arbeitsgericht; er forderte rund 280'000 Franken wegen missbräuchlicher Kündigung, 200'000 Franken für immaterielle Schäden und 6,8 Millionen Dollar für anstehende Prozesskosten in den USA. Das Gericht sprach ihm 260'000 Franken für den ersten und 20'000 Franken für den zweiten Grund zu.
Dieses Urteil wurde vom Kantonsgericht aufgehoben. Es befand, dass der ehemalige Manager und sein Team wiederholt gegen US-Gesetze und interne Richtlinien der Bank verstossen hatten. Das Bundesgericht hat sich nun der Position der Genfer Justiz angeschlossen.