Vor der Generalversammlung der Grossbank UBS formiert sich breiter Widerstand. Dabei geht es nicht nur um die Löhne der Manager.
Nun hat auch der zweite grosse US-Stimmrechtsberater ISS seine Empfehlungen für die Abstimmungen an der Generalversammlung der UBS abgegeben. Zwar ringt sich ISS noch zu einem «Ja» bezüglich des Vergütungsberichtes der Grossbank durch, wie die Nachrichtenagentur «AWP» schreibt. Die Vergütungspolitik und -praxis der Bank entsprächen «weitgehend» derjenigen des Sektors in der Schweiz, so ISS.
Jedoch sollen die UBS-Aktionäre dem Verwaltungsrat die Décharge verweigern. Der Grund dafür ist der Rechtsstreit mit Frankreich. Die UBS sei wegen strafbarer Handlungen verurteilt worden und habe eine Rekordstrafe aufgebrummt erhalten. «Dies ist für die Aktionäre von grosser Bedeutung», hielt ISS fest.
Kontroverse Generalversammlung
Das «Nein» zur formellen Entlastung sei vorsorglich gerechtfertigt. Dies würde es vereinfachen, zu einem späteren Zeitpunkt mögliche rechtliche Schritte gegen die Leitungsorgane der Bank einzuleiten, erklärte ISS in dem Bericht. Die UBS ist in Frankreich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Strafzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die UBS Berufung eingelegt hat.
Jedenfalls verspricht die UBS-Generalversammlung vom kommenden 2. Mai in Basel kontrovers zu werden. Am Freitag hatte die Stiftung Ethos empfohlen, alle Anträge zu den Vergütungen abzulehnen. Zuvor hatte auch schon der andere grosse Stimmrechtsberater Glass Lewis die «Nein»-Parole zum Vergütungsbericht herausgegeben. Dieser empfahl zudem, sich bei der Abstimmung über die Entlastung von Verwaltungsrat und Management der Stimme zu enthalten uns verwies ebenfalls auf das Verfahren in Frankreich.