Diese Woche publiziert das Gericht in Paris sein Urteil im Steuerprozess gegen die UBS. Drei Szenarien sind möglich – bei allen dürfte der Streit andauern.
Im Prozess der französischen Staatsanwälte gegen die UBS kommt es am (morgigen) Mittwoch zum Urteil der ersten Instanz. Geht es nach der Anklage, soll die UBS Zahlungen von bis zu 5,3 Milliarden Euro leisten.
Der Bank wird vorgeworfen, von 2004 bis 2012 systematisch Franzosen bei der Steuerhinterziehung geholfen zu haben. Zur Gerichtsverhandlung ist es gekommen, weil sich die Parteien nicht rechtzeitig auf einen Vergleich einigen konnten.
Eine gütliche Einigung war spätestens dann kaum mehr möglich, als Frankreich von der UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro einforderte. Die Bank bezeichnete den Prozess als politisch motiviert und verschärfte den Ton in der öffentlichen Kommunikation deutlich.
Angesichts der verhärteten Fronten ist es unwahrscheinlich, dass die Saga mit dem Urteil des Tribunal de grande instance ihr Ende findet. Aus den bekannten Positionen der Parteien lassen sich drei mögliche Szenarien ableiten. All diesen Resultaten ist eines gemeinsam: Mindestens eine Seite wird unzufrieden sein.
1. UBS gebodigt
Die Schweizer Grossbank hat in ihrer Gegenwehr gegen die französischen Strafverfolger wenig dem Zufall überlassen. Ein illustres Team von Anwälten vertrat die Bank vor Gericht, Chefjurist Markus Diethelm leistete in Interviews Öffentlichkeitsarbeit.
Trotzdem ist möglich, dass das Gericht den Argumenten der Anklage folgt und die Bank zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro und einer Schadenersatzzahlung von 1,6 Milliarden Euro verurteilt.
Der UBS bliebe nichts anderes übrig, als das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen. Die Bank könnte den Aktionären gegenüber eine so hohe Zahlung nicht rechtfertigen. Nur schon der Umfang der 2014 hinterlegten Kaution wäre wohl nicht mehr vertretbar.
Dem käme das Problem einer Verurteilung der Bank hinzu. Dies hätte möglicherweise Konsequenzen über Frankreich hinaus; die Forderung eines Schuldeingeständnisses war einer der Gründe dafür, dass es nie zu einem Vergleich kam.
2. Kantersieg für die Schweizer
Ein Argument der UBS im Prozess war, dass für den angeblichen Umfang der Steuerhinterziehung durch ihre französischen Kunden keine Beweise vorliegen. Falls das Gericht diesem Argument folgte, muss die Bank nur für einen kleinen Teil der Fälle Busse tun.
Dementsprechend könnte die Strafe unter der Summe zu liegen kommen, welche die UBS wohl zu bezahlen bereit gewesen wäre. Dem Vernehmen nach waren das 300 Millionen Euro – soviel kostete es die Bank, in Deutschland den Steuerstreit zu beenden.
Für Diethelm und UBS-CEO Sergio Ermotti wäre es eine Bestätigung ihrer Strategie. Ihre Gegner in Paris dürften eine solche Niederlage allerdings nicht auf sich sitzen lassen.
3. Remis
Das Gericht könnte auch zwischen der Minimalforderung der Franzosen – die als Kaution hinterlegten 1,1 Milliarden Euro – und der maximalen Zahlungsbereitschaft der UBS von 300 Millionen Euro zu liegen kommen. In diesem Fall wäre wohl garantiert, was auch in den oben geschilderten Szenarien nicht unwahrscheinlich ist: beide Parteien gehen in Berufung.
Für die Grossbank lohnt sich das Spiel auf Zeit, denn auch eine eigentlich verkraftbare Busse liesse sich so noch um Jahre verzögern. Die Klägerseite hat die Latte mit der Kaution bereits vor Jahren hoch gelegt, alles darunter wäre ein Gesichtsverlust.
Der Prozess in Frankreich wird also unabhängig vom Resultat ab Mittwoch höchstwahrscheinlich in die Rückrunde gehen.