Der Bundesrat will für Raiffeisen, Postfinance und Zürcher Kantonalbank strengere Kapitalvorschriften. UBS und CS haben diese in noch ausgeprägterem Masse bereits eingeführt.

Der Bundesrat will sogenannte «Gone-concern»-Kapitalanforderungen nun auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und für die Zürcher Kantonalbank, einführen.

Diese Kapitalanforderungen sollen wie bei den Grossbanken UBS und Credit Suisse die «Going-concern»-Kapitalanforderungen spiegeln, jedoch nur zu 40 Prozent, hiess es in einer Mitteilung.
Damit trage der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass diese Banken international weniger verflochten und damit weniger systemrelevant seien. Für die beiden Grossbanken gelten bereits seit dem 1. Juli 2016 entsprechende Bestimmungen.

Funktionieren bei Stresssituationen

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ist nun vom Bundesrat beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu den notwendigen rechtlichen Anpassungen auszuarbeiten. Dabei sollen die Finma, die Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie die betroffenen Banken in die Arbeiten einbezogen werden.

Das «Going concern»-Kapital soll bei systemrelevanten Banken dazu dienen, die Dienstleistungen auch in einer Stresssituation ohne staatliche Hilfe respektive ohne Abwicklung oder Sanierung der Bank weiterführen zu können.

Dagegen soll es «Gone-concern»-Kapital ermöglichen, eine Bank zu sanieren oder im Fall einer Abwicklung die systemrelevanten Funktionen einer Bank in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen.