Die Retailbank hatte die Auszüge Tausender Kunden an die falsche Adresse verschickt. Warum sie damit trotzdem nicht das Bankgeheimnis verletzte.
Es war ein Backoffice-Panne, wie sie das Schweizer Banking so noch nie gesehen hatte. 31'000 Kunden erhielten im Januar 2014 mit ihren Kontoauszügen auch die entsprechende Papiere anderer Sparer bei der Bank. Insgesamt waren damals 74'000 Bank-Coop-Kunden vom Fehlversand betroffen, wie damals auch finews.ch berichtete.
Weil einige wenige Betroffene Strafanzeige gegen das Institut erhoben, begann die Staatsanwaltschaft von Basel-Stadt wegen Verdachts auf fahrlässige Verletzung des Bankgeheimnisses zu ermitteln.
Ohne Vorsatz
Wie der «Tages-Anzeiger» am Mittwoch berichtete, kommen die Ermittler zum Schluss, dass dieser Tatbestand nicht erfüllt ist. Denn es sei keine bestimmte Person verantwortlich für den Fehler; dieser liege vielmehr bei den Mängeln in der Organisation. Dafür muss aber auch die Bank nicht haften. Sie habe nicht vorsätzlich gehandelt, zitiert der «Tages-Anzeiger» aus der Verfügung der Basler Staatsanwälte.
Die Bank Coop kommt in der Sache also mit einem Image-Schaden davon – und einigen Ermahnungen: So muss sie ihre internen Kontrollen gemäss einem Prüfbericht des Beraters Deloitte in nicht weniger als 18 Punkten verstärken.
Über die Umsetzung der Massnahme wacht dabei die Finanzmarktaufsicht (Finma).