Eine Reihe von bekannten US-Firmen haben sich mit der US-Börsenaufsicht wegen Verstössen gegen die Dokumentations-Regeln geeinigt und zahlen eine Busse. Darunter sind bekannte Namen wie Blackstone, KKR und Apollo. Wegen gleich einer ganzen Reihe von Verfehlungen wird auch der Broker Robinhood zur Kasse gebeten.

Der Texting-Crackdown der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) im Bereich der Finanzinstitute hat eine weitere Runde abgeschlossen. In einer Einigung haben gleich 12 Firmen Verstösse gegen die Dokumentationspflichten eingeräumt und zahlen eine Busse in Höhe von insgesamt mehr als 63 Millionen Dollar, wie die Behörde mitteilte.

In dem Verfahren ging es um nicht dokumentierte Kommunikation innerhalb der Unternehmen und mit Kundinnen und Kunden, die auch über Chat-Programme wie etwa Whatsapp liefen. Zuvor hatte die SEC auch bei Banken entsprechende Sanktionen verhängt und danach weitere Finanzinstitute ins Visier genommen.

Mangelnde Transparenz

Bei Blackstone mit den Firmen Alternative Credit Advisors, Management Partners und Real Estate Advisors beläuft sich die Busse auf zusammen 11 Millionen Dollar. KKR zahlt ebenfalls 11 Millionen Dollar, Charles Schwab 10 Millionen und Apollo Capital Management 8,5 Millionen. Auch drei Unternehmen von Carlyle werden zusammen mit 8,5 Millionen Dollar gebüsst, ebenso wie TPG Capital Advisors. Geringere Bussen entfielen auf Santander US Capital Markets (4 Millionen Dollar) sowie PJT Partners (600'000 Dollar).

Bei allen Untersuchungen der SEC wurde der Einsatz nicht genehmigter Kommunikationsmethoden, so genannter Off-Channel-Kommunikation, in diesen Unternehmen aufgedeckt, heisst es weiter. Dadurch werde die Transparenz und Integrität der Märkte in Frage gestellt.

Robinhood muss mehr zahlen

In einem gesonderten Verfahren wurde auch die US-Trading-Plattform Robinhood zu einer Busse von 45 Millionen Dollar verdonnert. Hier ging es jedoch auch um andere gravierendere Versäumnisse.

Das Unternehmen soll verdächtige Transaktionen nicht rechtzeitig gemeldet haben und die Kunden nicht ausreichend vor Identitätsdiebstahl geschützt haben. Zudem seien die Systeme unzureichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt gewesen. Auch hier werden Verstösse gegen die Dokumentationspflichten und Off-Chanel-Kommunikation gerügt sowie unzureichende Kundeninformation.