Im vergangenen April verklagte der vom amerikanischen Office of Foreign Assets Control sanktionierte Liechtensteiner Goldhändler Axel Diegelmann das Department of the Treasury. Die Argumente sind mittlerweile ausgetauscht. finews.ch hatte Einblick in die Prozessakten. Es stellen sich Fragen im Zusammenhang mit der Macht der Behörden.

Der Fall bewegt den Finanzplatz Liechtenstein: Im vergangenen Februar wurde der führende Edelmetall-Händler am Platz, Rheingold Edelmetall, vom Office of Foreign Assets Control (OFACI des Department of the Treasury im Zusammenhang mit Russland auf die Sanktionsliste mit «Specially Designated Nationals» (SDN) gesetzt worden.

Dagegen setzt sich Rheingold Edelmetall mit ihrem Gründer Axel Diegelmann, der mit seinen Söhnen Fritz und Bernd Günter ebenfalls auf die Sanktionsliste gesetzt wurde, seit Mitte April mit einer Klage vor dem United States District Court for the District of Columbia in Washington D.C. zur Wehr (finews.ch berichtete).

Prozess mit Pioniercharakter

Auch den Bankenplatz Liechtenstein berührt die Affäre unangenehm. Schliesslich sollen die Familie Diegelmann und ihre Firmen bei mehreren Liechtensteiner Häusern zu den wichtigeren Kunden gehören. Ihre Konten sind aber aufgrund der OFAC-Sanktionierung blockiert.

Der Prozess hat Pioniercharakter, denn Rheingold Edelmetall und Diegelmann sind nach derzeitigem Wissensstand die einzigen von den USA sanktionierten Europäer, die sich derzeit mit einer aufwändigen Klage gegen ihre Sanktionierung im Russland-Kontext zur Wehr setzen.

Aussergerichtliche Einigung gescheitert

Die Goldhändler prangern in ihrer Klage gegen US-Finanzministerin Janet Yellen, das Treasury und das OFAC der behördlichen Willkür an: Das OFAC habe sie ohne hinreichende Beweise auf die Liste gesetzt.

Eingereicht wurde die Klage bereits am 16. April. Darauf erwirkten die Parteien gemeinsam einen Aufschub der Frist für die Klageantwort der Behörden. Dies in der Absicht, eine aussergerichtliche Einigung im Rahmen eines parallel laufenden Wiedererwägungsgesuchs zu erzielen.

Nachdem dieses Ansinnen offenbar gescheitert war, nahm der Prozess seinen Lauf: In zwei Schriftenwechseln äusserten sich die Parteien je zweimal zur Klage.

Elemente von Geheimjustiz

Zudem erwirkten die Kläger beim vorsitzenden Richter James E. Boasberg die Möglichkeit, zusätzlich selber noch einmal zur letzten Eingabe der Behörden vom 3. Oktober Stellung zu nehmen, was gestern Dienstag erfolgt ist.

Im Zuge des Prozesses stellte das OFAC dem Richter die ungeschwärzte Verwaltungsakte zu. Den Klägern stand derweil nur eine sehr weitreichend geschwärzte Fassung davon zur Verfügung. Der Öffentlichkeit wurde die Akte auch im Gerichtsprozess vollständig vorenthalten.

finews.ch hat die Prozessunterlagen ausgewertet.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche neuen Erkenntnisse sich daraus ergeben, was die Kernfragen sind, die sich dem Richter stellen, und was der Fall mit einem neuen Urteil des Supreme Court zu tun hat.