Der Bundesrat hat der Idee einer weiteren Finanztransaktionssteuer zur langfristigen Finanzierung der AHV eine Absage erteilt. Dieser Weg sei ungeeignet und würde Wettbewerbsnachteile für den Standort Schweiz schaffen.
In der Diskussion um die mittel- und langfristige Finanzierung der AHV gibt es vielfältige Ideen. So hatte der Ständerat in einem Postulat den Bundesrat damit beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer aufgebaut sein müsse, um dieses Ziel zu erreichen.
Und das Urteil der Regierung fällt eindeutig aus: Aus Sicht des Bundesrats eignen sich Finanztransaktionssteuern nicht für eine stabile Finanzierung der AHV. Im Vergleich zu anderen Steuern würden sie schlechter abschneiden, und ihr zusätzliches Einnahmenpotenzial sei beschränkt.
In dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht wird darauf verwiesen, dass die Schweiz bereits heute zwei Finanztransaktionssteuern kennt und mit diesen höhere Steuererträge erzielt als europäische Vergleichsländer.
Schweiz hat bereits Emissions- und Umsatzabgabe
Finanztransaktionssteuern können auf Wertschriftentransaktionen, auf Kredit- und Einlagetransaktionen im Zinsdifferenzgeschäft der Banken und auf Devisentransaktionen erhoben werden. Hierzulande werden eine Emissions- und eine Umsatzabgabe erhoben. Mit ihnen werden durchschnittlich pro Jahr 250 Millionen Franken beziehungsweise 1,3 Milliarden Franken vereinnahmt.
Als Argumente für die ablehnende Haltung des Bundesrates werden etwa ein schlechteres Anschneiden in puncto Steuergerechtigkeit angeführt, negative Lenkungseffekte oder höhere Volatilität und Verzerrungen.
«Da Finanzmärkte zum Teil geographisch flexibel sind, kann eine Finanztransaktionssteuer bewirken, dass die Erbringung von Finanzdienstleistungen vom Schweizer Finanzplatz ins Ausland verschoben wird», heisst es in dem Bericht. Das habe nicht nur geringere Steuereinnahmen zur Folge, sondern auch einen Verlust an Wertschöpfung.
Wettbewerbsnachteile
Eine Anhebung der Emissionsabgabe würde die bestehenden Nachteile akzentuieren. Eine Anhebung des Steuersatzes bei der Umsatzabgabe auf inländische Wertschriften auf das Niveau bei ausländischen hätte unter dem Effizienzziel negative Auswirkungen, heisst es weiter. Zudem werden die Mehreinnahmen auf lediglich 150 bis 200 Millionen Franken geschätzt.
Eine Steuer auf Neuhypotheken würde zwar substanziellere und stabile Mehreinnahmen generieren, würde diese aber verteuern. Und Steuern im Devisenhandel würden zu einer Abwanderung führen.
Daraus zieht der Bundesrat das Fazit, dass das zusätzliche Einnahmenpotenzial aus Finanztransaktionssteuern in der Schweiz beschränkt ist und diese Form der Besteuerung keine stabile Quelle für die mittel- bis langfristige Finanzierung der AHV darstellt.