Ein Schweizer Vermögensverwalter hat ohne Erlaubnis Anlageberatung in Deutschland betrieben. Nun schritt die Finanzaufsicht (Bafin) ein.

Die Deutsche Finanzaufsicht Bafin hat dem Schweizer Vermögensverwalter Meier + Partner angeordnet, seine Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland mit sofortiger Wirkung einzustellen. Das Unternehmen erbringe diese ohne Erlaubnis, heisst es in einer Mittelung der Bafin.

Der Finanzdienstleister hatte Kunden in Deutschland den Kauf bestimmter Aktien empfohlen. Zudem bot der Vermögensverwalter an, im weiteren Verlauf seine Kundschaft auch über vorteilhafte Gelegenheiten zum Verkauf dieser Aktien zu informieren. 

Hohe Geldbusse droht

Laut der Bafin verfügte der Schweizer Vermögensverwalter dafür aber nicht über die nötige Bewilligung.

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der Bafin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden.

Ein Verstoss gegen diese Prospektpflicht kann mit einer Geldbusse von bis zu fünf Millionen Euro beziehungsweise drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbussen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoss gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.