Die rechtliche Aufarbeitung des Skandals um die Manipulation der Libor-Zinssätze ist um ein Kapitel reicher. Der einstige UBS-Händler Tom Hayes will aber nach einem Rücksetzer nicht aufgeben.
Der frühere UBS- und Citibank-Händler Tom Hayes ist mit einer Berufung gegen seine Verurteilung im Zusammenhang mit dem Libor-Skandal aus dem Jahr 2015 gescheitert. Auch der ehemalige Barclays-Händler Carlo Palombo verlor seine Berufung, wie die Agentur «Reuters» berichtete.
Hayes war vor rund neun Jahren in mehreren Anklagepunkten der Verschwörung zum Betrug in Zusammenhang mit der damaligen London Inter-Bank Offered Rate (Libor) für schuldig befunden worden. Er verbüsste von den elf Jahren Haft, zu denen er verurteilt wurde, fünfeinhalb Jahre in einem britischen Gefängnis. Im Januar 2021 wurde er entlassen.
Eindeutige Beweise für Manipulation
Das Berufungsgericht in London hat nun entschieden, dass die Verurteilung wegen Zinsmanipulationen aufrechterhalten wird. Es gebe eindeutige Beweise dafür, dass Hayes den wichtigen Richtsatz für den Interbanken-Markt absichtlich manipuliert habe.
Palombo war 2019 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Anwälte der beiden Männer kündigten an, dass sie versuchen werden, Berufung vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs einzulegen. Die Instanz ist jedoch nicht verpflichtet, dies anzunehmen.
Gericht in den USA kippte Libor-Urteile
Das britische Serious Fraud Office (SFO) nahm die Entscheidung mit Genugtuung zur Kenntnis. «Das Urteil des Berufungsgerichts macht deutlich, dass diese Verurteilungen wegen Betrugs heute noch genauso aktuell sind wie vor zehn Jahren. Niemand steht über dem Gesetz, und das Gericht hat anerkannt, dass diese Verurteilungen Bestand haben», wurde die Behörde zitiert.
Das Berufungsverfahren wurde durch ein Urteil eines amerikanischen Gerichts im Fall von zwei Händlern der Deutschen Bank im Jahr 2022 möglich. Dort wurde eine Verurteilung werden Betrugs aufgehoben. Daraufhin hatte eine Kommission zur Überprüfung von Urteilen in Grossbritannien den Weg für eine Revision freigemacht.