Im Zusammenhang mit den vertraulichen Verhandlungen zwischen den Schweizer Behörden und den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse kam es zu einigen Informations-Leaks. Das hat nun Folgen.
Die Bundesanwaltschaft will abklären, wie es zu den Informations-Leaks rund um die Verhandlungen des Bundesrates, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS gekommen ist.
«Wir haben die Medienberichterstattung über die Vorgänge der vergangenen Tage rund um die CS zur Kenntnis genommen und eine Lagebeurteilung mit allen involvierten internen Bereichen vorgenommen», erklärte die Bundesanwaltschaft gegenüber der «NZZ am Sonntag» (Artikel hinter Paywall) zu möglichen Amtsgeheimnisverletzungen.
Wirtschaftsspionage denkbar
«Zudem wurde der Kontakt mit nationalen und kantonalen Behörden gesucht. Dabei wurden auch Ermittlungsaufträge erteilt.» Was genau ermittelt wird, will die Behörde zwar nicht sagen, doch geht es offenbar weit über mögliche Leaks hinaus.
Der Strafrechts- und Antikorruptionsexperte Mark Pieth sagt in der «NZZ am Sonntag», es kämen neben Amtsgeheimnisverletzung durch Schweizer Beamte auch andere Straftatbestände in Betracht: «Wenn Informationen durch involvierte ausländische Behörden geleakt wurden, könnte dies unter Wirtschaftsspionage fallen», erklärte er.
Verletzung von Geschäftsgeheimnissen?
Und falls Banker, die nicht unter Amtsgeheimnis stehen, vertrauliche Informationen weitergaben, wäre dies eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Infrage kämen zudem Verstösse gegen das Insider-Strafrecht, welches Kurs- und Marktmanipulationen verbietet.
Die Bundesanwaltschaft will laut «NZZ am Sonntag» damit ihrer «Verantwortung, zu einem sauberen Finanzplatz Schweiz beizutragen, proaktiv nachkommen». Sie würde Informationen sichern und auswerten, um allfällige Straftaten, die in ihre Zuständigkeit fallen, zu identifizieren und analysieren. Würden solche festgestellt, würde man «umgehend aktiv werden».