Gemäss einem Bericht der Anlagestiftung Ethos darf dieses Jahr bei 33 der hundert grössten kotierten Schweizer Unternehmen über die Managerlöhne abgestimmt werden.
Im Gegensatz zum Vorjahr haben sich dreizehn weitere Unternehmen bereit erklärt, die Generalversammlung in einer Konsultativabstimmung über die Manager-Gehälter mitentscheiden zu lassen. Derzeit führt rund ein Drittel der grössten Schweizer Unternehmen, die an der Börse vertreten sind, die so genannten «Say-on-Pay-Abstimmungen» durch.
Zu diesen Vertretern gehören auch die beiden Schweizer Grossbanken Credit Suisse und UBS. Bei der UBS ist es in diesem Zusammenhang an der letztjährigen Generalversammlung zum Eklat gekommen, als die Versammlung der Führung von 2007 die Décharge verweigerte.
«Einstellung lässt sich nicht rechtfertigen»
Für den Ethos-Direktor Dominique Biedermann ist es zwar positiv zu sehen, dass sich mehr Unternehmen zur Konsultativabstimmung bereit erklären, sein Ziel ist jedoch noch nicht erreicht. «Es gibt noch zu viele Unternehmen, die ihre Aktionärinnen und Aktionäre nicht über den Vergütungsbericht abstimmen lassen. Die ablehnende Haltung der Unternehmen lässt sich vor dem Hintergrund wiederholter Vergütungsexzesse und systematischer Risiken von ungeeigneten Vergütungssystemen nicht mehr rechfertigen», sagt Biedermann.
Zudem bemängelt der Ethos-Chef die Bereitschaft der Aktionäre, die Initiative zu ergreifen und ihre Rechte aktiv wahrzunehmen. Die durchschnittliche Beteiligungsquote an den Generalversammlungen von schweizerischen Unternehmen erreichte bisher im Durchschnitt lediglich 55 Prozent.
Viele dieser Unternehmen sind im breiter gefächerten SPI-Index vertreten, während eine Grosszahl der SMI-Unternehmen sich schon zu Konsultativabstimmungen bereit erklärt hat. Vor allem eine Grosszahl der Banken hat eine Mitentscheidung der Aktionäre entschieden abgelehnt.