Abwegige Lohnklagen gibt es zuhauf. Nun geht ein ehemaliger UBS-Devisenhändler gegen J.P. Morgan vor – wegen eines Tippfehlers.

Arbeitsverträge sorgen gelegentlich für Streit. Das durfte auch die US-Bank J.P. Morgan wieder einmal spüren, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» berichtet. Ein ehemaliger UBS-Devisenhändler löste 2010 sein Arbeitsverhältnis in der Schweiz auf.

Kai Herbert wollte eine «lukrative» Arbeitstelle in der Hauptstadt Südafrikas antreten. Für seinen neuen Job in Johannesburg bezifferte sich sein Gehalt auf sage und schreibe 24 Millionen Rand. Das entspricht ungefähr einem Lohn von 2,8 Millionen Franken.

Doch es kam anders. Denn J.P. Morgan bestand darauf, dass es sich um einen «Tippfehler» im Vertrag handelte. In Wirklichkeit belaufe sich die Entschädigung nur auf 10 Prozent der fixierten Summe. Das heisst im Klartext: 2,4 Millionen Rand (280'000 Franken). Der Vertrag wurde inzwischen wegen Nichtantritts storniert – Kai Herbert blieb in der Schweiz.

Executive Director mit Millionengehalt?

Der Devisenhändler billigte diesen Typographiefehler jedoch nicht und will die US-Bank nun vor einem Londoner Gericht verklagen. Er fordert deswegen einen Schadensersatz von umgerechnet 835'000 Franken.

Wie kann der Händler tatsächlich angenommen haben, dass J.P. Morgan ihm für einen Job als Executive Director so viel Gehalt zahlen würde? Diese brisante Frage beschäftigte auch den Anwalt von J.P. Morgan.

Die Antwort auf diese Schlüsselfrage dürfte jedoch nur Kai Herbert wissen, denn die Gehälter in Johannesburg fallen oftmals geringer als in London oder Zürich aus.

Neuer Job?

Was Herbert inzwischen arbeitet, geht aus der Berichterstattung nicht hervor. Fakt sei aber, dass er zwischenzeitlich bei der UBS-Mitbewerberin Credit Suisse gearbeitet habe, heisst es weiter. Im November 2011 sei er aber dem jüngsten Jobabbau der Grossbank zum Opfer gefallen.