Eine liechtensteinische Anwaltskanzlei, die ehemalige Aktionäre der Credit Suisse (CS), vertritt, fordert eine neue Unternehmensbewertung der ehemaligen Grossbank. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.
Kanzlei Rechtsanwälte Lennert Partners aus Triesen im Liechtensteinischen versucht im Rechtsstreit vor dem Zürcher Handelsgericht Druck auf die UBS aufzubauen. In einer Mitteilung vom Freitag fordert sie zur Ermittlung des angemessenen Umtauschverhältnisses eine Unternehmensbewertung der Credit Suisse, die «von den realen Gegebenheiten ausgeht und nicht von einem fiktiven Alternativszenario».
Die Kanzlei reagiert damit auf eine Klageantwort der UBS beim Zürcher Handelsgericht. Die kombinierte Grossbank hatte darin argumentiert, dass die Credit Suisse ohne den Fusionsvertrag kollabiert wäre und die Aktionäre einen Totalverlust erlitten hätten.
Die Streitfrage: War die CS unterkapitalisiert?
Die Rechtsanwälte Lennert Partners aus dem liechtensteinischen Triesen ist beteiligt an der laufenden Sammelklage gegen die UBS am Handelsgericht Zürich und vertritt zahlreiche ehemalige Credit-Suisse-Aktionäre mit Aktien im mehrstelligen Millionenbereich, wie finews.ch berichtete.
Die Kläger halten das beim Zwangsverkauf der Credit Suisse (CS) vereinbarte Umwandlungsverhältnis von einer UBS-Aktie für 22.48 Credit-Suisse-Aktien für unangemessen und fordern eine Ausgleichszahlung – im Fall von Lennert Partners bis zu 10.01 Franken je Aktie. Die UBS hatte bei dem Deal rund 3 Milliarden Franken für das Kriseninstitut gezahlt. An der Börse war die CS aber zuletzt mit 1.86 je Titel noch das zweieinhalbfache wert gewesen.
Die Frage der Weiterführung des Schweiz-Geschäfts
«Tatsächlich stand zum Zeitpunkt des Fusionsbeschlusses positiv fest, dass die Credit Suisse als Teil der UBS weitergeführt wird und keinesfalls in Konkurs fallen wird. Ausschlaggebend ist daher der Fortführungswert der Credit Suisse als künftiger Teil der UBS unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Synergieeffekte, die sich für die UBS aus der Fusion ergeben mussten», sagt Philipp Lennert, Managing Partner der Kanzlei.
Zweifel an Gutachten der UBS
Lennert Partners weisen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die UBS mit ihrer Klageantwort ein Sachverständigengutachten eingereicht hat. Dieses solle die These von der Wertlosigkeit der Credit Suisse zum Zeitpunkt des Fusionsbeschlusses stützen, heisst es. In diesem Gutachten finde keinerlei konkrete Bewertung der Credit Suisse statt, sondern es berufe sich auf angebliche allgemeine Erfahrungssätze aus Bankinsolvenzen in den USA. Diese seien mit dem Schweizer Fall wenig gemein.
Lennert Partners haben laut der Mitteilung zwei eigene Sachverständigengutachten eingereicht: ein Rechtsgutachten und ein Bewertungsgutachten. «Das Rechtsgutachten bestätigt in Berufung auf die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts, dass bei der Bewertung der Credit Suisse von der tatsächlichen Fortführung als Teil der UBS und nicht von einem fiktiven Liquidationsszenario auszugehen ist», heisst es. Das Bewertungsgutachten gelangt zu einem Wert von bis zu 10,01 Franken pro Aktie.