Damit die Mitarbeitenden der Credit Suisse dem Übergang ihres Arbeitsvertrages in die UBS ohne Bedenken zustimmen können, müsse Klarheit über das «Gesamtpaket» der Arbeitsbedingungen bestehen und keine Verschlechterung entstehen, wie der Schweizerische Bankpersonalverband schreibt. Das Gleiche gelte für die Pensionskasse.
Seit am 19. März 2023 die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS verkündet wurde, hat der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) drei Forderungen gestellt:
- Erstens sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden.
- Zweitens müssen die Mitarbeitenden der CS gleichbehandelt werden, wie diejenigen der UBS.
- Drittens braucht es einen besonderen Schutz für die älteren Mitarbeitenden.
Nicht einmal ein Jahr später ist klar, dass alle drei Forderungen des Schweizerischen Bankpersonalverbands erfüllt wurden. Doch nun gehe es um die konkrete Umsetzung, wie der SBPV am Dienstag in einem Communiqué mitteilte.
Herzstück des Sozialplans
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle Mitarbeitenden der beiden Banken in der Schweiz der gleiche Sozialplan. Basis ist der seit 2019 geltende Sozialplan der UBS, wobei einige Leistungen ausgebaut wurden. Herzstück des Sozialplans ist die Verlängerung der Kündigungsfrist bis zu zwölf Monate. Während dieser Zeit erhalten die Betroffenen Unterstützung bei der Suche einer neuen Stelle. Ziel ist es, dass möglichst viele betroffene Mitarbeitende vor Ablauf der Frist intern oder extern eine neue Stelle finden.
Der Sozialplan sieht zudem einen besonderen Schutz der älteren Mitarbeitenden vor, die es erfahrungsgemäss trotz Fachkräftemangel schwieriger haben, eine neue Stelle zu finden. Zudem gibt es die Möglichkeit einer frühzeitigen Pensionierung. Der Schweizerische Bankpersonalverband ist zufrieden, dass seine Forderungen erfüllt wurden, wie am Dienstag zu erfahren war.
Dreiviertel der CS-Mitarbeitenden in der Schweiz betroffen
Die UBS hat am Dienstag einen Zeitplan angekündigt, wann die Integration der verschiedenen Einheiten der Credit Suisse in die UBS erfolgt. Betroffen sind vorerst rund dreiviertel der Mitarbeitenden der CS in der Schweiz. Die Credit Suisse AG in der Schweiz, die Credit Suisse (Schweiz) AG sowie die Credit Suisse Funds AG werden in den nächsten Monaten in die entsprechende Einheit der UBS überführt.
Das Fusionsgesetz sieht in der Schweiz vor, dass bei einer Absorptionsfusion die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden zum Fusionszeitpunkt per Gesetz automatisch auf die übernehmende Einheit übergehen. Mitarbeitende haben das Recht, diesen Übergang abzulehnen. Um einheitliche Allgemeine Bedingungen für alle künftigen Mitarbeitenden bei UBS zu gewährleisten, werden diese an UBS-Standards angepasst.
Klarheit über Vorgehen
Der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV ist froh, dass mit den heutigen Ankündigungen für die Mitarbeitenden der CS Klarheit über das Vorgehen in den nächsten Monaten besteht.
Zudem begrüsst der SBPV das vom Stellenabbau abgegrenzte Vorgehen zum Übergang der Arbeitsverhältnisse von der CS zur UBS. Die Anpassung der Strukturen erfolgt anschliessend davon unabhängig in einem von den betrieblichen Bedürfnissen definierten Prozess.
Versprechen der Gleichbehandlung gilt weiter
Damit die Mitarbeitenden der CS dem Übergang ihres Arbeitsvertrages in die UBS ohne Bedenken zustimmen könnten, müsse Klarheit über das «Gesamtpaket» der Arbeitsbedingungen bestehen und sollten nach Meinung des SBPV keine Verschlechterungen in Kauf genommen werden müssen.
Das Gleiche gelte für die Pensionskasse: Der SBPV geht davon aus, dass für alle Mitarbeitenden der Umwandlungssatz, die Höhe des Arbeitgeberbeitrages und die Bedingungen für eine Frühpensionierung gleich ausgestaltet werden.
Arbeitsplätze erhalten
Der Schweizerische Bankpersonalverband ist überzeugt, dass UBS die Gleichbehandlung wie im Sozialplan vorgelebt, auch beim bevorstehenden Übergang der Arbeitsverhältnisse von der CS zur UBS anwenden wird und das übergeordnete Ziel bestehen bleibt, möglichst viele Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten.