Die Staatsgarantien für die UBS ist beendet, und die Grossbank hat die Liquiditätshilfen zurückgezahlt. Für Finanzministerin Karin Keller Sutter ist die Aufarbeitung des Falls Credit Suisse damit aber noch lange nicht abgeschlossen.
«Ab heute trägt der Bund und damit die Steuerzahlenden kein Risiko mehr in Bezug auf die Staatsgarantie», versprach Bundesrätin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Freitag an einer Medienkonferenz in Bern. «Damit wird auch das Notrecht gegenstandslos.»
Vom so genannten Public Liquidity Backstop (PLB) des Bundes seien 70 Milliarden Franken gleich zu Beginn von der UBS bezogen worden. «Das ist relativ viel, wenn man bedenkt, dass insgesamt 200 Milliarden zur Verfügung standen», sagte Keller-Sutter. Die UBS habe bereits jetzt sämtliche Gelder wieder überwiesen oder werde sie auf jeden Fall zurückzahlen.
Kündigung erwünscht
«Die UBS hat diesen Entscheid von sich aus gefällt» so die Ministerin weiter. Sie habe ein grosses Interesse daran gehabt, alle ausstehenden Liquiditätshilfen auszusetzen oder zurückzuzahlen. «Und das ist ja auch ein starkes Signal.»
Für die Bank bestand die Möglichkeit, diesen Vertrag zu kündigen. Dies Kündigung sei absolut im Interesse der Eidgenossenschaft gewesen, so die Magistratin an der Konferenz. «Ich habe dies jeweils auch im Gespräch mit der UBS mit Nachdruck thematisiert.» Das Ende der Garantien sei also eine «Win-Win-Situation».
Appell an die Vernunft der UBS-Führung
«Die UBS ist eine private Firma. Es gelten die Too-big-to-fail-Regelungen.» Der Bund hatte sich im Zusammenhang mit der Rettung keine Garantien oder Einfluss auf Entscheidungen der Bankführung geben lassen, wenn es etwa um Arbeitsplätze oder Standorte ging. Einzig eine Bestandsgarantie für den Firmensitz für eine gewisse Periode wurde vereinbart.
Keller Sutter vertraut dabei auch ein Stück weit auch auf das Verantwortungsbewusstsein der UBS-Führung. «Ich nehme an, dass die Entscheidungsträger der UBS nicht hinter dem Mond leben. Auch in der Privatwirtschaft ist man darauf angewiesen, dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, was sie tun», sagte sie.
Auch die UBS müsse das politische Umfeld berücksichtigen und trage Verantwortung gegenüber Gesellschaft, anderen Unternehmen und Politik.
«Wir haben uns die Nächte um die Ohren geschlagen»
Im Rückblick auf die CS-Rettung im März schimmerte die Frustration der Ministerin klar durch. «Wir haben uns die Nächte um die Ohren geschlagen, weil eine Bank über Jahre hinweg offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen und ihre Verantwortung nicht wahrgenommen hat.» Am Ende habe dann der Vertrauensverlust und ein «Bank Run» gestanden. «Anstand kann man nicht regulieren», gab die Finanzministerin zu bedenken.
Die Lösung der Krise im März sei nicht anders möglich gewesen. «Ich habe den Eindruck, dass in der Öffentlichkeit nicht klar angekommen ist, was ein Zusammenbruch der Credit Suisse bedeutet hätte.» Unternehmen wären Konkurs gegangen, es hätte einen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs gegeben und die wirtschaftlichen Folgen wären immens gewesen. «Die Lage war dramatisch.»
Mehr Instrumente für die Finma?
«Wenn man einen Schaden abwendet, gewinnt man keinen Blumentopf», sagte Keller-Sutter. In einer solchen Situation gebe es keine Gewinner und Verlierer. «Ich war dankbar, dass wir eine Lösung hatten. Wir wussten aber nicht, ob das funktioniert.» Sicher war sich die Bundesrätin aber, dass jede andere Lösung im März auch Notrecht erfordert hätte, sowie Garantien und Liquidität.
Mit Blick nach vorn sei sicher eine Überprüfung der Mittel, welche der Aufsicht zur Verfügung stehen nötig. Das sei ein wichtiger Punkt. So sei geplant, diesbezüglich einen Vergleich der Finma mit den Regulierern in anderen Ländern vorzunehmen.
AT1-Abschreiber vertraglich geregelt
Mit den Analysen werde man mit kühlem Kopf entscheiden müssen, was die richtigen Schritte seien, betont die Bundesrätin. «Man kann das Problem nicht komplett aus der Welt schaffen.» Die Frage der Aufsicht sei sicherlich ein wichtiger Punkt. Man werde aber nicht jedes Risiko wegregulieren können.
Mit Blick auf die AT1-Anleihen verweist Keller-Sutter einmal mehr darauf, dass die Möglichkeit der Wertlosstellung bei diesen Titeln in den Verträgen klar geregelt war. Das gehöre dort zum Rendite- und Risikoprofil. «Und das ist ja auch der Unterschied zwischen Eidgenossen und AT1-Anleihen.» Natürlich täten ihr die Menschen leid, die hier Geld verloren haben. «Aber das sage ich auch als liberale Politikerin: Es gibt kein Wirtschaften ohne Risiken.»