In den USA haben sich zahlreiche Anwaltskanzleien in Stellung gebracht, um die Credit Suisse wegen irreführender Angaben zu verklagen. Nächste Woche läuft für die Sammelkläger eine wichtige Frist ab.
Der Fall Credit Suisse (CS) wird Anwaltskanzleien, Juristen und Gerichte noch lange beschäftigen. Schon nächste Woche könnte es aber Neuigkeiten aus den USA zur juristischen Front geben. Denn am 8. Mai läuft eine Frist im Zusammenhang mit einer Sammelklage gegen das Schweizer Kredithaus wegen angeblich falscher oder irreführender Angaben ab.
Das führt zu Hektik. Seit Wochen rufen zahlreiche US-Anwaltskanzleien CS-Aktionärinnen und -Aktionäre auf, sich der Sammelklage anzuschliessen. In den letzten Tagen hat sich die Schlagzahl nochmals deutlich erhöht.
Schadenersatz gefordert
Aktionäre, die daran interessiert sind, als Hauptkläger die Gruppe der geschädigten Aktionäre zu vertreten, haben Zeit bis zum Montag, den 8. Mai, einen Antrag bei Gericht zu stellen. Um an einer eventuellen Entschädigung beteiligt zu werden, müssen die Investoren allerdings nicht als Hauptkläger auftreten, folgt man den Verlautbarungen der Anwälte.
Anlegerinnen und Anleger werden von Anwaltskanzleien wie Pomerantz und Gross Law darauf hingewiesen, dass beim US-Bundesgericht in New Jersey eine Sammelklage im Namen von Aktionärinnen und Aktionären der CS eingereicht wurde, die zwischen dem 18. Februar 2021 und dem 20. März 2023 Wertschriften erworben haben.
Bei anderen Rechtskanzleien wie Jakubowitz Law erstreckt sich der Zeitraum vom 10. März 2022 bis zum 15. März 2023. Im Allgemeinen zielen die Klagen auf Schadenersatz für erlittene Verluste ab.
Irreführende Aussagen?
Dabei geht es vor allem um angebliche Risiko- und Compliance-Verstösse der Credit Suisse und um Aussagen des CS-Präsidenten Axel Lehmann im Dezember 2022. Er hatte damals in Medieninterviews erklärt, der Abfluss von Kundengeldern sei im Wesentlichen gestoppt. Wie sich später bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2022 herausstellte, flossen im Dezember jedoch weitere Milliarden ab.
Die Aussagen Lehmanns lösten unter anderem auch eine Abklärung durch die Eidgenössiche Finanzmarktaufsicht (Finma) aus. Nach Abschluss der Abklärungen sah die Finma jedoch keine genügenden Anhaltspunkte für die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens.
In einer vom Aktionär Braden Turner eingereichten Sammelklage behaupten Investoren Mitte März, die CS habe es versäumt, offenzulegen, dass sie unter erheblichen Kundenabflüssen leide und wesentliche Schwachstellen in der internen Kontrolle der Finanzberichterstattung aufweise. Turner reichte die Klage im Namen von Inhabern von American Depositary Shares (ADR) der CS ein.
AT1-Anleihen der CS sorgen für Aufregung
Auch der Totalverlust, den CS-Anleihegläubiger im Zuge der Notübernahme durch die UBS mit den so genannten AT1-Bonds erlitten haben, beschäftigt zunehmend Gerichte und Anwälte. Wie die internationale Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan am Donnerstag mitteilte, haben sich weitere Rechtskanzleien und Geschädigte ihrer Gruppenbeschwerde gegen die Finma angeschlossen.
Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben nun über 1'000 AT1-Investoren, die rund einen Drittel des gesamten Nominalwerts der AT1-Obligationen der CS halten. Laut der Agentur «Bloomberg» (Artikel kostenpflichtig) sind inzwischen mindestens 120 Klagen gegen den Finma-Entscheid eingegangen.