Rund um die vollständige Abschreibung der Pflichtwandelanleihen der Credit Suisse brodelt es. Eine renommierte Anwaltskanzlei vertritt bereits über 1'000 AT1-Anleger.
Die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat ihre Gruppenbeschwerde gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) um weitere Beschwerdeführer ergänzt. Die Beschwerde wurde am 3. Mai eingereicht, wie aus einer Medienmitteilung vom Donnerstag hervorgeht.
Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben nun mehr als 1'000 AT1-Investoren in der Beschwerde gegen die Entscheidung der Finma, die so genannten AT1-Bonds der Credit Suisse (CS) im Rahmen der Notübernahme durch die UBS vollständig abzuschreiben.
Internationale Zusammenarbeit
Quinn Emanuel hat sich mit fünf Anwaltskanzleien zusammengeschlossen, die Investoren mit kleineren Anleihenbeständen in den USA, Grossbritannien, Singapur, dem Golf-Kooperationsrat und der Schweiz vertreten.
Die Klage folgt auf eine am 18. April von Quinn Emanuel eingereichte Anfechtung der Verfügung der Finma, welche die CS zur Abschreibung der AT1-Anleihen nach der Übernahme durch die UBS verpflichtete.
Die mittlerweile über 1’000 Obligationärinnen und Obligationäre halten rund einen Drittel des gesamten Nominalwerts der AT1-Obligationen der CS, heisst es. Die renommierte Anwaltskanzlei arbeitet nun mit Wollmuth Maher & Deutsch (USA), Keidan Harrison (Grossbritannien), Engelin Teh (Singapur), Global Advocacy & Legal Counsel (Naher Osten) und Geissbühler Weber & Partners (Schweiz) zusammen.